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114 Der Riesebyer Omnibusbetrieb - Reisedienst Karin Kreutzer GmbH & Co. KG | Hufeisenweg 1a | 24354 Rieseby Reisebedingungen für Buchungen von Pauschalreisen der Firma „Der Riesebyer“ Sehr geehrte Kunden, die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und „Der Riesebyer“ Omnibusbetrieb - Reisedienst Karin Kreutzer GmbH & Co. KG, nachstehend „Der Riesebyer“ abgekürzt, im Buchungsfall zustande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a-y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch! 1. Abschluss des Pauschalreisevertrages, Verpflichtungen des Kunden Für alle Buchungswege gilt: 1.1. Grundlage des Angebots von Der Riesebyer und der Buchung des Kunden sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von Der Riesebyer für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen. 1.2. Der Kunde haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. 1.3. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, per SMS oder per Telefax erfolgt, gilt: a) Mit der Buchung bietet der Kunde Der Riesebyer den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An die Buchung ist der Kunde 10 Werktage gebunden. b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) durch Der Riesebyer zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird Der Riesebyer dem Kunden eine den gesetzlichen Vorgaben zu deren Inhalt entsprechende Reisebestätigung in Textform1 übermitteln, sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte. 2. Bezahlung 2.1. Der Riesebyer darf Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 14 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 7 genannten Grund abgesagt werden kann. Bei Buchungen kürzer als 15 Tage vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig. 2.2..Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl Der Riesebyer zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist Der Riesebyer berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4 zu belasten. 3. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen 3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von Der Riesebyer nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind Der Riesebyer vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. 3.2. Der Riesebyer ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch E-Mail, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren. 3.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von Der Riesebyer gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von Der Riesebyer gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen. 3.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte Der Riesebyer für die Durchführung der geänderten Reise bei gleichwertiger Beschaffenheit zum gleichen Preis geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten 4. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten 4.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber Der Riesebyer unter der vorstehend/nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären, falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert Der Riesebyer den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann Der Riesebyer eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von Der Riesebyer unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. Der Riesebyer hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Unter Beachtung des Zeitpunkts des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden bei Der Riesebyer wird die pauschale Entschädigung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet: Stornostaffel A bis 45 Tage vor Reisebeginn 10% 44 - 22 Tage vor Reisebeginn 30% 21 - 15 Tage vor Reisebeginn 50% 14 - 7 Tage vor Reisebeginn 75% ab dem 6. Tag vor Reisebeginn 90% des Reisepreises. Stornostaffel B bis 30 Tage vor Reisebeginn 10% 29 - 15 Tage vor Reisebeginn 20% 14 - 8 Tage vor Reisebeginn 40% 7 - 1 Tag/e vor Reisebeginn 70% am Abreisetag 90% des Reisepreises. Stornostaffel S bis 60 Tage vor Reisebeginn 10% 59 - 30 Tage vor Reisebeginn 30% 29 - 15 Tage vor Reisebeginn 60% 14 - 1 Tag/e vor Reisebeginn 80% am Abreisetag oder bei Nichtanreise 95% des Reisepreises. Stornostaffel F bis 50 Tage vor Reisebeginn 15% 49 - 30 Tage vor Reisebeginn 25% 29 - 22 Tage vor Reisebeginn 50% 21 - 15 Tage vor Reisebeginn 75% ab dem 14. Tag vor Reisebeginn 90% des Reisepreises. 4.2. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, Der Riesebyer nachzuweisen, dass Der Riesebyer überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von Der Riesebyer geforderte Entschädigungspauschale. 4.3. Der Riesebyer behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit Der Riesebyer nachweist, dass Der Riesebyer wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist Der Riesebyer verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen. 4.4. Ist Der Riesebyer infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat Der Riesebyer unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung, zu leisten. 4.5. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651e BGB von Der Riesebyer durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pau-

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