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Reiseveranstalter ist: „Der Riesebyer“ Omnibusbetrieb - Reisedienst Karin Kreutzer GmbH & Co. KG Geschäftsführung: Meike Kreutzer Amtsgericht Kiel HRA 830 EC Hufeisenweg 1a 24354 Rieseby Tel.: 04355-314 Fax: 04355-1026 Email: info@derriesebyer.de Stand dieser Fassung: 2020 schalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie Der Riesebyer 7 Tage vor Reisebeginn zugeht. 4.6. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen. 5. Umbuchungen 5.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Verpflegungsart, der Beförderungsart oder sonstiger Leistungen (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil Der Riesebyer keine, unzureichende oder falsche vorvertragliche Informationen gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich.Wird in den übrigen Fällen auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann Der Riesebyer bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt vom Kunden pro von der Umbuchung betroffenen Reisenden erheben. Soweit vor der Zusage der Umbuchung nichts anderes im Einzelfall vereinbart ist, beträgt das Umbuchungsentgelt jeweils bis zu dem Zeitpunkt des Beginns der zweiten Stornostaffel der jeweiligen Reiseart gemäß vorstehender Regelung in Ziffer 5 25,-€ pro betroffenen Reisenden. 5.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Pauschalreisevertrag gemäß Ziffer 5 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. 6. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl 6.1 Der Riesebyer kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten: a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung von Der Riesebyer beim Kunden muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein. b) Der Riesebyer hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben. c) Der Riesebyer ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. Ein Rücktritt von Der Riesebyer später als d) 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen, e) 14 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens zwei und höchstens sechs Tagen vor Reisebeginn ist unzulässig. 6.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück, Ziffer 4.4. gilt entsprechend. 7. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen 7.1. Der Riesebyer kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung von Der Riesebyer nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten von Der Riesebyer beruht. 7.2. Kündigt Der Riesebyer, so behält Der Riesebyer den Anspruch auf den Reisepreis; Der Riesebyer muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die Der Riesebyer aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. 8. Obliegenheiten des Kunden/Reisenden 8.1. Reiseunterlagen Der Kunde hat Der Riesebyer oder seinen Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht innerhalb der von Der Riesebyer mitgeteilten Frist erhält. 8.2. Mängelanzeige/Abhilfeverlangen a) Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. b) Soweit Der Riesebyer infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen. c) Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von Der Riesebyer vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter von Der Riesebyer vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel an Der Riesebyer unter der mitgeteilten Kontaktstelle von Der Riesebyer zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters von Der Riesebyer bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen. d) Der Vertreter von Der Riesebyer ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen. 8.3. Fristsetzung vor Kündigung Will der Kunde/Reisende den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er Der Riesebyer zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von Der Riesebyer verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. 9. Beschränkung der Haftung 9.1. Die vertragliche Haftung von Der Riesebyer für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt. 9.2. Der Riesebyer haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche,Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von Der Riesebyer sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt. Der Riesebyer haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von Der Riesebyer ursächlich geworden ist. Der Abschluss einer Gepäckversicherung wird empfohlen. 10. Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat Ansprüche nach den § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde/Reisende gegenüber Der Riesebyer geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen. 11. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften 11.1 Der Riesebyer wird den Kunden/Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. 11.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden/Reisenden. Dies gilt nicht, wenn Der Riesebyer nicht, unzureichend oder falsch informiert hat. 11.3. Der Riesebyer haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde Der Riesebyer mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass Der Riesebyer eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat. 12. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl und Gerichtsstand Der Riesebyer weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass Der Riesebyer nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Der Riesebyer weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin. ------------------------------------------------------------------ © Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt; Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer e.V. und Noll & Hütten Rechtsanwälte, Stuttgart | München, 2020 ------------------------------------------------------------------ 115 Buchungshotline 0 43 55/314 | Email: info@derriesebyer.de | Internet: www.der-riesebyer.de © tomertu - stock.adobe.com

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