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96 Beratung + Buchung: Telefon (06295) 92 03 0 www.hettingerreisen.de FORMBLATT zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuches Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise imSinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Hettinger Reisen Gmbh & Co. KG 74749 Rosenberg Industriestraße 7 E-Mail: info@hettingerreisen.de Tel.: 06295/9203-0 Fax: 06295/9203-33 trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt Hettinger Reisen über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz. Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 · Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pau- schalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags. · Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen. · Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können. · Die Reisenden können die Pauschalreise - innerhalb einer angemes- senen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten - auf eine andere Person übertragen. · Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8%des Pauschalrei- sepreises übersteigt, kann der Reisende vomVertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entspre- chenden Kosten sich verringern. · Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Ver- trag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreisemit Ausnah- me des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschal- reise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung. · Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Be- ginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vomVertrag zurücktreten, beispielsweise wenn amBestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen. · Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten. · Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr den Vertrag kündigen, wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag er- bracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen. · Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Scha- denersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden. · Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet. Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Hettinger Reisen hat eine Insolvenzabsicherung mit: R+V Allgemeine Versicherung AG Raiffeisenplatz 1 65189 Wiesbaden Tel 0611 533 5859 Fax 0611 533 4500 E-Mail: info@ruv.de abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von Hettinger Reisen verweigert werden. Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Formzu finden ist: www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de GERNE UNTERWEGS? Mit unserem Reiseschutz im Gepäck sind Sie auch bei einer Busreise einfach sicher. Fragen Sie gleich bei Ihrer Reisebuchung danach! 2018-1903 Anzeige Image Bus_RZ.indd 1 17.12.2018 15:41:23 Geschäftsbedingungen

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