Katalog

ERLEBNISREISEN | STÄDTEREISEN | RUNDREISEN | WANDERREISEN | SAISONFAHRTEN | KURREISEN 2025 Frühjahr & Sommer Exklusive Reisen

2 HERZLICH WILLKOMMEN IM URLAUB herzlichen Dank für Ihr entgegengebrachtes Vertrauen in den vergangenen Jahren. Heute präsentieren wir Ihnen druckfrisch unseren neuen Sommerkatalog 2025. Es erwartet Sie wieder eine fantastische Auswahl hochwertiger Reisen, die wir mit viel Mühe und Liebe zum Detail für Sie zusammengestellt haben. Vor 12 Jahren haben wir unser Unternehmen gegründet – wir haben damals nur mit einer Idee und viel Herzblut das Unternehmen aus dem Nichts heraus aufgebaut. Aus dieser Idee und unserer Philosophie, verbunden mit sehr viel harter Arbeit und Ausdauer ist heute einer der größten Bus- und Flugreisereiseveranstalter Hessens entstanden. Nachdem unser Fuhrpark im Jahr 2024 wieder um 2 Neue MAN/Neoplan Cityliner mit großen Bordküchenerweiterungen inklusive Bierzapfanlagen und Eiswürfelmaschinen (für unsere leckeren Cocktails unterwegs) gewachsen ist, haben wir auch für die Saison 2025 gigantisch in den modernsten Fuhrpark unserer Region investiert: Es werden im April 2025 wieder zwei ganz neue Setra 516/3 HD mit höchstem Sitzplatzkomfort und vielen Extras eingeflottet werden. Somit bleibt unser Fahrzeugbestand mit Fernreisebussen der Dolce-VitaPremium Class auf höchstem Niveau in Sachen Ausstattung und Technik. In unserem neuen Katalog können Sie sich in aller Ruhe sämtliche Reisen für das ganze nächste Jahr aussuchen, Ihre Urlaubsplanung tätigen und schon direkt buchen. Profitieren Sie dabei wie jedes Jahr von unseren FrühzahlerRabatten, die Sie bei jeder Reise, sofern diese rabattfähig ist, am unteren Blattrand der jeweiligen Reise einsehen können. Wir legen weiterhin Wert auf die individuelle und persönliche Gestaltung und die Durchführung unserer Reisen und möchten dadurch Ihre kostbaren Urlaubstage zu einem besonderen Erlebnis machen. Profitieren Sie von unseren langjährigen Kontakten zu unseren Leistungsträgern vor Ort und von unserer Zielgebietserfahrung. Entspannen Sie während der Fahrt in unseren komfortablen Dolce-Vita-Premium-Class-Fernreisebussen und lassen Sie sich von unserem aufmerksamen Bordservice mit kleinen, aber feinen Speisen und Getränken am Sitzplatz verwöhnen. Nun wünsche ich Ihnen, liebe Gäste wieder viel Spaß beim Blättern unseres Kataloges und Sie werden feststellen, dass nicht nur bewährte Reiseziele beibehalten wurden, sondern unser Katalog um sehr viele neue Destinationen gewachsen ist. Wir freuen uns auf Ihre Buchung! Herzlichst Ihr Markus Sarközy Inhaber / CEO und das gesamte Team vom Dolce Vita Reiseclub! Besuchen Sie unsere Webseite: www.dolcevita-reiseclub.de Liebe Freunde unseres Hauses, liebe Reisegäste, Markus Sarközy mit Tochter Isabell Beratung und Buchung: Telefon 06655 9110785

3 ZUSTIEGE Wo kann ich zusteigen? UNSERE ZUSTIEGSSTELLEN UND UNSER BUNDESWEITER ANREISESERVICE Ein Unternehmen und sein Selbstverständnis für maßgeschneiderten Qualitätsurlaub Unsere Hauptabholorte und Zustiegsstellen: • Aschaffenburg Hbf am Busterminal • Alzenau Ortsmitte Busbahnhof Hanauer Str. • Bad Homburg - Bahnhof • Bad Orb - Busbahnhof • Bad Soden-Salmünster - am Bahnhof • Butzbach - Bahnhof • Bruchköbel - Am Bahnhof Bahnhofstraße • Darmstadt am Hauptbahnhof Westseite Zweifalltorweg Bushaltestelle • Dietzenbach - Offenbacher Str. Haltestelle Kath. Kirche und Esso Tankstelle Hauptstr. • Dreieich-Sprendlingen Bürgerhäuser Bushaltestelle Fichtestraße • Erlensee - Rückingen am Kiosk / Apotheke • Flieden - Buswendeschleife in der Aue • Fulda am Hauptbahnhof ZOB (Busbahnhof) • Frankfurt/Main am Hbf Südseite Mannheimer Straße direkt am Hotel Monopol • Gelnhausen am Hallenbad • Gedern - am Rathaus Bushaltestelle (Aufpreis € 40,-) • Giessen an der Hessenhalle (Aufpreis € 35,-) • Gründau - Lieblos am Bahnhof oder Rothenbergen am Bürgerhaus • Hanau am Hauptbahnhof • Hainburg - Hainstadt an der Feuerwehr • Heusenstamm - BsHst. Post Frankfurter Str. • Hungen am Bahnhof (Aufpreis € 30,-) • Hünfeld am Bahnhof • Langenselbold - am Aldiparkplatz • Mainz am Hauptbahnhof /Kaiser-Wilhelm Ring (Aufpreis € 30,-) • Mannheim - ADAC Reiseparkplatz bei Reisen Richtung Süden frei (Norden Aufpreis € 45,-) • Mühlheim - Stadtmuseum Offenbacher Str. • Neuhof - am Bahnhof Bushaltestelle • Neu-Isenburg - Tourcare Reiseparkhaus, An der Gehespitz 74 oder Neu-Isenburg-Zentrum Haltestelle Frankfurter Straße • Nidda - am Bürgerhaus (Aufpreis € 30,-) • Offenbach - am Kiosk / Städtische Kliniken, Sprendlinger Landstrasse • Ortenberg - Rathaus BsHst. Neuer Markt • Rodenbach - Niederrodenb. Kreissparkasse • Rodgau-Weiskirchen - Netto Parkplatz • Rödermark-Ober-Roden Frankfurter Str. Shell Tankstelle (ehemals Kipferls Reisen) • Schlüchtern am Autohof am Rasthaus hinten • Seligenstadt - am Bahnhof • Steinau - Bushaltestelle Netto-Parkplatz • Wächtersbach - Bahnhof • Wiesbaden am Hauptbahnhof (Aufpreis € 30,-) DOLCE VITA HAUSTÜRABHOLUNG Machen Sie Ihren Start in Ihren Urlaub noch komfortabler und nutzen Sie den Dolce Vita-Transfer Service. Gerne holen wir Sie gegen einen kleinen Aufpreis von € 45,- pro Person mit dem Taxi oder Kleinbus direkt zu Hause ab und bringen Sie nach Ihrer Reise auch wieder zu Ihrer Haustür. Möglich ab mindestens 2 Personen. Bei Einzelreisenden gilt ein Pauschalpreis von € 85,-. Achtung: Nur gültig im Raum Fulda, Main-Kinzig-Kreis und Rhein-Main-Gebiet bis auf Höhe Frankfurt/Main. Ab der Region Wiesbaden/ Mainz/ Taunus und Region Giessen gilt ein Aufpreis von € 70,- pro Person. Bei Einzelreisenden in diesen Gebieten gilt ein Aufpreis von € 115,-. Da unser Reisekatalog auch bundesweit vertrieben wird und dadurch auch immer mehr Gäste von unserer Leistung und Service profitieren, bieten wir Ihnen nun eine bundesweite Anreise in unsere osthessischeRegionauf Anfragean. Sie reiseneinen Tag vor dem ausgeschriebenen Abfahrtsterminen bequem mit der Bahn an, werden von uns am Bahnhof empfangen und übernachten in einem gepflegten Landgasthof inklusive Frühstück. Dort holen wir Sie am Morgen des ersten Urlaubstages ab und bringen Sie zu unserem Fernreisebus! Den Preis für diesen Service berechnen wir Ihnen individuell. Erkundigen Sie sich einfach bei Buchung. Gerne können Sie auch mit Ihrem eigenen PKW anreisen, übernachten und diesen für die Dauer der Reise kostengünstig abstellen. Unter stehen wir Ihnen von Mo - Fr von 08:30 Uhr bis 17:30 Uhr gerne telefonisch zur Verfügung und beraten Sie gerne zu Ihrem Wunschreiseziel. Samstags ist unser Büro geschlossen! Wir freuen uns auf Ihren Anruf! Bundesweiter Anreiseservice: 06655 - 9110785 Beratung und Buchung: Telefon 06655 9110785

4 Unsere Dolce-Vita Premium-Class DEN UNTERSCHIED ERLEBEN Wir sind stolz auf unsere eigene neue Busflotte Einzigartig in Design, Komfort und Ausstattung DOLCE-VITA PREMIUM-CLASS Mit unserem silbernen Logo garantieren wir für den Einsatz unserer Dolce-Vita-Premium-Class, unserer eigenen Komfortklasse. Erleben Sie eine völlig neue Dimension des mobilen Geniessens. In bequemen Plüschsesseln mit Teillederumfang – weit über dem Straßenverkehr – bei einem riesigen Sitzabstand Platz nehmen und ruhig durch die Landschaft dahinschweben und wenn Sie einen Wunsch haben, verwöhnt Sie unser Bordservice mit kleinen, aber feinen Snacks aus der Bordküche oder serviert Ihnen am Sitzplatz ein kaltes oder warmes Getränk. Unsere Fahrzeuge, extra für unser Unternehmen gebaut, verfügen über einen Fußboden in Schiffsbodenoptik, Schlafsessel mit Teillederumfang, Fußrasten, Bordserviceruf, WC/Bordtoilette, große Bordküche mit Mikrowelle, Kaffeemaschine, Würstchensieder, Boiler, 220V Stromversorgung, USB oder 220 V Steckdosen an jedem Sitzplatz, Klimaanlage, Klapptische am Sitzplatz, Entertainmentsystem, Fahrerblickfeldkamera, GPS-Navigationssystem, u.v.m. Von Ihrem Sitzplatz aus sehen Sie unsere Bildschirme. Hier können Sie ebenfalls per GPS ähnlich wie im Flugzeug die Fahrstrecke mit verfolgen. DVD/Video gehört serienmäßig zu unserer Komfortausstattung. Langeweile auf der Autobahn ist hier ein Fremdwort. Notbrems-Assistenten sind bei uns Serie! Alle 2-4 Minuten wird die gesamte Luft in unseren Fahrzeugen ausgetauscht, dafür sorgen unsere modernen Klimaanlagen. Zudem verfügen wir in den Bussen über virale Filterschutzsysteme, welche 99,9 % aller Viren, Keime, Pilze und „bösen Geister“ aus der Luft herausfiltern! Bei uns reisen Sie sicher! Beratung und Buchung: Telefon 06655 9110785

5 DOLCE-VITA PREMIUM-CLASS Beratung und Buchung: Telefon 06655 9110785

6 Verwöhnbordservice AUF ALL UNSEREN REISEN GENIESSEN SIE UNSEREN VERWÖHNBORDSERVICE Während Ihr Fahrer beim Einsteigen in den Bus Ihr Reisegepäck verstaut, begrüßt Sie bereits Ihre Reisebegleitung an der vorderen Einstiegstür und heißt Sie „Willkommen an Bord“. Unsere Reiseteams halten an Bord unserer Busse ein umfangreiches Sortiment an kalten und warmen Getränken sowie ein Angebot an warmen Speisen wie z.B. heiße Rindswürstchen, Bockwürstchen, Wiener oder auch frischen Kartoffelsalat oder Nudelsalat bereit. Oft bieten wir auf der Anreise als Stammessen auch mal eine heiße Frikadelle mit hausgemachtem Kartoffelsalat an. Diverse Suppen und Eintöpfe, unsere „Currywurst Spezial“ oder auch ein leckeres Chili con Carne runden das Speiseangebot ab. Auch für Vegetarier halten wir eine fleischlose Suppe oder Eintopf bereit. Bei uns genießen Sie nicht nur frischen Filterkaffee, sondern unsere zusätzlich eingebauten Kaffeevollautomaten bereiten Ihnen einen leckeren Cappuccino, Espresso, Latte Macciato und andere Kaffeespezialitäten zu. Bereits heute verfügen sechs unserer neuesten Busse über eine Bierzapfanlage, wo Sie ein leckeres frisch gezapftes Pils vom Fass genießen können. Und dies alles während der Fahrt. Von unserer freundlichen Stewardess oder Reisebegleitung werden Sie während der Fahrt am Sitzplatz bedient. Also einsteigen, sich wohlfühlen - das ist Urlaub von Anfang an. All diese schönen Dinge können an Bord unserer Busse käuflich erworben werden, so dass ein eigenes Mitbringen von Speisen und Getränken nicht notwendig ist! Nachdem alle Gäste an der letzten Zustiegsstelle in unseren Reisebus eingestiegen sind, unser reiseleitender Fahrer die Offizielle Begrüßung gemacht und den Bus erklärt hat, beginnt in der Regel unser „Sektbegrüßungsfrühstück“ - eine schöne Geste, die wir von Anfang an in unsere Reisen eingebunden haben. Früher gab es zwei kleine belegte Zwergenbrötchen und ein Glas Sekt dazu. Diesen Service haben wir seit 2 Jahren umgestellt und Sie bekommen jetzt ein großes mit reichlich Wurst oder Käse belegtes Brötchen, welches von unserem Dorfmetzger, der Landmetzgerei Fröhlich aus Marbach, morgens vor Abfahrt der Busse frisch gebacken und belegt und an den Bus geliefert wird. Wir halten für eine Reisegruppe jeweils ein Drittel Salami, Jagd- oder Schinkenwurst und Käsebrötchen bereit. Dazu reichen wir ein Stück Obst (entweder einen Apfel oder eine Banane, was eben gerade vor Abfahrt frisch eingekauft werden konnte) sowie ein Glas Sekt. Der Sekt ist nicht austauschbar, wenn Sie etwas anderes dazu noch trinken möchten, etwas kaltes oder einen frischen Kaffee, kann dieser bei unserer Reisebegleitung zusätzlich käuflich erworben werden. Somit können Sie es sich schon auf der Anreise bequem machen und diesen Service genießen. Das Sektbegrüßungsfrühstück ist auf jeder Reise im Reisepreis inklusive. UNSER SEKTBEGRÜSSUNGSFRÜHSTÜCK – AUF JEDER REISE IM REISEPREIS INKLUSIVE BORDSERVICE Beratung und Buchung: Telefon 06655 9110785

7 Auf dem unteren Blattrand einer jeden Reise können Sie sehen, bis zu welchem Datum die Reise gebucht und anschließend komplett bezahlt werden muss. Sollten Sie keinen Hinweis finden (also nur unsere Telefon-Nummer), ist die entsprechende Reise leider nicht rabattfähig. Voraussetzung ist die verbindliche Buchung bis zum angegebenen Datum und Zahlung des Gesamtreisepreises direkt nach Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung. Dieses Angebot ist gültig auf den Grundreisepreis (Grundpreis ohne Zusatzleistungen wie Sonderleistungen, EZ-Zuschläge oder Ausflüge). Bitte geben Sie uns bei Buchung einen Hinweis, wenn Sie dieses Angebot in Anspruch nehmen möchten, dann wird der Rabatt auf Ihrer Rechnung gleich in Abzug gebracht! Nicht kombinierbar mit Gruppenrabatt oder anderen Rabatten - entweder - oder! Hier freut sich Ihr Urlaubs-Sparschwein! Verschenken Sie Ihren Lieben, Ihren Eltern, Ihren Freunden, Verwandten und Bekannten doch einen unserer edlen Reisegutscheine. Sie können wählen zwischen einem Weihnachtsmotiv oder einem neutralen Motiv. Bestimmen Sie den Geld-Wert des Reisegutscheins selbst oder verschenken Sie eine ganze Reise aus unserem Katalog. Einfach bei uns anrufen und einen Gutschein bestellen. Dieser kommt per Post zusammen mit einer Rechnung, die Sie ganz einfach und bequem überweisen können. Einfacher geht´s nicht oder? Wer sich früh entscheidet, wird von uns belohnt: WIR GEWÄHREN STOLZE 4% VOM GRUNDREISEPREIS DIE TOLLE GESCHENK-IDEE! FRÜHBUCHER & GUTSCHEINE Sparen Sie satte 4% vom Reisepreis! Unsere edlen Reisegutscheine Beratung und Buchung: Telefon 06655 9110785

8 Der Dolce Vita Reiseclub setzt ausschließlich auf Qualität Beim ersten Durchblättern unseres Kataloges werden Sie feststellen, daß unsere Reiserouten, Programm-abläufe und Tagesausflüge exakt und nach den neuesten Sicherheitsbestimmungen gestaltet sind, einen optimalen Ablauf garantieren und den Reisewünschen unserer Gäste gerecht werden. Die gebuchten Hotels Die für Sie gebuchten Hotels entsprechen einem sehr hohen Standard. Alle Vertragshotels sind von uns persönlich getestet und sorgfältig ausgewählt. Wir überlassen nichts dem Zufall, denn Ihre Wohlfühltage mit uns sollen zum unvergesslichen Erlebnis werden. Wie können Sie sich anmelden? Ihre Reiseanmeldung kann telefonisch erfolgen: Sie erreichen uns von montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 17.30 Uhr über Telefon 06655-9110785 in unserem Büro. Samstags ist unser Büro geschlossen. Auch Ihre telefonische Buchung ist für uns und für Sie verbindlich. Sie erhalten dann automatisch von uns Ihre Reisebestätigung, welche auch gleichzeitig Ihre Rechnung ist. Unter www.dolcevita-reiseclub.de erreichen Sie uns in unserem „Virtuellen Reisebüro“ nicht nur 24 Stunden am Tag, sondern können jede Reise aus diesem Katalog und noch viel mehr online buchen. Zahlung Ihrer Reise Mit Anmeldung einer Reise wird eine Anzahlung von 20 % des Gesamtreisepreises fällig. Der Restbetrag ist spätestens 21 Tage vor Reiseantritt zahlbar. Bei allen Zahlungen ist es wichtig, die Rechnungs-Nummer (BU-Nr.) anzugeben, um Ihren Betrag zuordnen zu können. Reiseversicherung Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiseversicherung. Bitte beachten Sie unsere Angebote der HanseMerkur Reiseversicherung AG auf unserer Katalogseite 9. Sofortige Sitzplatzbestätigung Wir bestätigen Ihnen direkt bei Anmeldung und mit Ihrer Reisebestätigung Ihren Sitzplatz im Reisebus. Die Sitzplätze werden nach Eingang der Buchung vergeben, d.h. wer in den vorderen Sitzreihen des Busses sitzen möchte, sollte sich sehr früh anmelden. Jedoch besteht kein Anspruch auf die gebuchte Sitzplatz-Nummer, denn es könnte vor Abreise noch zu einem internen Fahrzeugwechsel kommen! Nichtraucherreisen Nach den guten Erfahrungen der Vergangenheit ist das Rauchen in unseren Fernreisebussen zum Wohle aller Mitreisenden nicht gestattet. Ausreichende Pausen sind vorgesehen. Ihr Reisegepäck Im großen Gepäckraum des Fahrzeugs wird Ihr Gepäck sicher befördert. Selbst-verständlich hilft Ihnen unser Fahrer beim Ein- und Ausladen Ihres Gepäckes aus dem Bus. Wir haften während des Transportes nicht für beschädigtes oder verloren gegangenes Gepäck und empfehlen Ihnen daher den Abschluss einer Reisegepäckversicherung auf Seite 7 dieses Kataloges. Ihr Handgepäck findet Platz in der Gepäckablage über Ihrem Sitzplatz und wir befördern pro Person einen Koffer, welcher 20 Kg pro Gast nicht überschreiten sollte. Mindestteilnehmerzahl Alle Reisen unterliegen kalkulatorisch einer Mindestteilnehmerzahl. Diese liegt bei uns bei 15 Personen. Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl kann die entsprechende Reise bis spätestens 2 Wochen vor Abreise abgesagt werden. Ausflugsfahrten am Reiseziel, sofern nicht im Reisepreis enthalten, können ebenfalls erst bei Erreichen der Mindestteilnehmerzahl durchgeführt werden. Bei Ausfall einer gebuchten Reise wird Ihre getätigte Zahlung selbstverständlich zurückerstattet oder auf Ihren Wunsch hin gerne auf andere Reisen oder Termine aus unserem Programm übertragen. Unsere allgemeinen Reisebedingungen Unsere AGB´s finden Sie auf Seite 10 dieses Kataloges. Insolvenzschutzversicherung Alle Reisen aus unserem Programm sind nach den Richtlinien des Gesetzes Insolvenzschutzversichert. Ihren gültigen Versicherungsschein erhalten Sie mit Ihrer Reisebestätigung. Pass- und Visabstimmungen Für alle Reisen benötigen Sie grundsätzlich einen gültigen Personalausweis und wir weisen Sie daraufhin, dass Sie bei Reisen ins Ausland generell gültige Ausweispapiere benötigen. Die Ausweise müssen in der Regel bei Reiseantritt noch 6 Monate Gültigkeit haben. Sollten Sie für eine Reise einen Reisepass oder ein Visum (GUS-Staaten) benötigen, ist dies in der jeweiligen Reiseausschreibung aufgeführt. NEU: Seit dem Brexit verlangt Großbritannien für die Einreise auch einen Reisepass, der beim Datum der Ausreise noch 6 Monate gültig ist. Für Gäste, welche nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, gelten oft andere Einreisebestimmungen. Bitte informieren Sie sich dann entsprechend bei den zuständigen Konsulaten oder Behörden. Gesundheits- und Impfbestimmungen Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, ob es für das entsprechende Reiseland spezielle Gesundheits- und Impfbestimmungen gibt. Kurtaxen/Citytaxen/Bettensteuer in Italien Kurtaxen sowie die 2015 neu eingeführte Bettensteuer in Italien sind generell nicht im Reisepreis inklusive. Diese sind wie bei jedem anderen Reiseveranstalter direkt bei Abreise im Hotel zu entrichten. Gut zu wissen! WICHTIGE REISEINFORMATIONEN REISEINFORMATIONEN Beratung und Buchung: Telefon 06655 9110785

9 Reiseschutz Platin Reise-Rücktritt Flug- und Schiffreisen Busreisen Flug-, Schiff- und Busreisen Reisepreis bis EUR Einzelpers./ Familie bis einschl. 64 Jahre EUR Einzelpers./ Familie ab 65 Jahre EUR Einzelpers./ Familie bis einschl. 64 Jahre EUR Einzelpers./ Familie ab 65 Jahre EUR Einzelpers./ Familie bis einschl. 64 Jahre EUR Einzelpers./ Familie ab 65 Jahre EUR 100,– 15,– 21,– 9,– 10,– 5,– 8,– 200,– 25,– 31,– 14,– 19,– 9,– 14,– 400,– 39,– 51,– 29,– 35,– 21,– 31,– 600,– 59,– 81,– 39,– 45,– 34,– 47,– 800,– 79,– 101,– 45,– 49,– 43,– 59,– 1.000,– 95,– 131,– 55,– 69,– 49,– 65,– 1.500,– 115,– 151,– 75,– 89,– 59,– 75,– 2.000,– 135,– 181,– 99,– 119,– 75,– 99,– 2.500,– 169,– 231,– 119,– 149,– 95,– 125,– 3.000,– 199,– 281,– 137,– 175,– 115,– 149,– 4.000,– 259,– 361,– 165,– 215,– 149,– 199,– 5.000,– 329,– 451,– 214,– 275,– 199,– 259,– Jahresschutz Platin* bis 56 Tage, Flug-, Schiff-, Busreisen Reisepreis bis EUR Einzelpers./ Familie bis einschl. 64 Jahre EUR Einzelpers./ Familie ab 65 Jahre EUR 1.000,– 95,– 219,– 1.500,– 105,– 229,– 2.000,– 119,– 279,– 3.000,– 159,– 335,– 4.000,– 189,– 359,– Leistungen Reiseschutz Platin für Flug-,Schiff-, Busreisen Reise-Rücktritt für Flug-,Schiff-, Busreisen Jahresschutz Platin für Flug-,Schiff-, Busreisen Reise-Rücktrittsversicherung Reiseabbruchversicherung Reise-Krankenversicherung Reise-Unfallversicherung Notfall-Versicherung Reisegepäck-Versicherung Mit Sicherheit eine schöne Reise * Ohne Selbstbehalt Selbstbehalt: Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen mit Ausnahme von ambulant behandelten Erkrankungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20 % des erstattungsfähigen Schadens. Abschlussfrist: Bitte schließen Sie Ihre Reiseversicherung spätestens 30 Tage vor Reisebeginn ab. Hinweis: Die Prämien gelten zum Zeitpunkt des Katalogdruckes und können sich zum Zeitpunkt der Reisebuchung geändert haben. Familiendefinition: Als Familie gelten maximal 2 Erwachsene und mindestens 1 mitreisendes Kind (maximal 7 Kinder) bis zum 21. Geburtstag (bei Jahresversicherungen bis zum 26. Geburtstag). Es ist kein Verwandtschaftsverhältnis oder gemeinsamer Wohnsitz erforderlich. (Jahresschutz auch als Paarversicherung abschließbar) Diese Informationen geben den Versicherungsumfang nur beispielhaft wieder. Die kompletten Bedingungen erhalten Sie im Dolce Vita Reiseclub. Sie können die Bedingungen auch im Internet unter www.hmrv.de/avb abrufen. Maßgebend für den Versicherungsschutz sind die Versicherungsbedingungen VB-RKS 2024 (T-D) und VB-RKS 2024 (JRV-D) der HanseMerkur Reiseversicherung AG. Außergerichtliche Schlichtungs- und Beschwerdeverfahren: Schlichtungsversuche und Beschwerden können – wenn eine Einigung mit der HanseMerkur nicht erzielt werden kann – an folgende Schlichtungs- und Beschwerdestellen gerichtet werden: Zuständig für alle Versicherungszweige: Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin, www.versicherungsombudsmann.de AN 432 01.25 Beratung & Buchung: 06655–9110785 Beratung und Buchung: Telefon 06655 9110785

10 AGB Unsere AGB´s - Allgemeine Reisebedingungen 1. Abschluss des Pauschalreisevertrags 1.1. Reiseanmeldungen können mündlich, telefonisch, durch E-Mail, SMS oder Fax erfolgen. Der Reisevertrag soll mit den Formularen des Reiseveranstalters (Reiseanmeldung und Reisebestätigung) einschließlich sämtlicher Abreden, Nebenabreden und Vorgaben des Reisenden geschlossen werden. Bei Vertragsschluss erhält der Reisende durch E-Mail, Fax oder SMS etc. die Reisebestätigung, die auch als Bestätigung des Vertrags dient und § 651d Abs. 3 S. 2 BGB entspricht. Sind beide Teile bei Vertragsschluss anwesend oder wird der Vertrag außerhalb der Geschäftsräume des Veranstalters geschlossen, so hat der Reisende Anspruch auf eine Bestätigung des Vertrags in Papierform. 1.2. An die Reiseanmeldung ist der Reisende 10 Tage, bei Reiseanmeldung per Fax, E-Mail und SMS 5 Tage, gebunden. Innerhalb dieser Frist wird die Reise durch den Veranstalter bestätigt. 1.3. Telefonisch nimmt der Veranstalter, worauf der Reisende ausdrücklich hinzuweisen ist, lediglich verbindliche Reservierungen vor. Danach soll der Reisevertrag nach Ziff. 1.1. geschlossen werden. 1.4. Eine von der Reiseanmeldung abweichende oder nicht rechtzeitige Reisebestätigung ist ein neuer Vertragsantrag, an den der Veranstalter 10 Tage gebunden ist und den der Reisende innerhalb dieser Frist annehmen kann. 1.5. Buchungen imelektronischen Geschäftsverkehr richten sich nach den Erläuterungen auf unserer Internetseite und den dort abrufbaren Reisebedingungen. 1.6. Bei Reiseanmeldungen über Internet bietet der Reisende dem Veranstalter den Abschluss des Reisevertrags durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ verbindlich an. Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung (Reiseanmeldung) unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt (nur Eingangsbestätigung, keine Annahme). Die Annahme erfolgt durch die Reisebestätigung innerhalb von 3 Tagen. Im Übrigen sind die Hinweise für Buchung und Reisebestätigung auf der Internetseite maßgeblich. 2. Vermittelte Leistungen – weitere erst nach Beginn der Reise erbrachte Leistungen 2.1.Bei ausdrücklich und eindeutig im Prospekt, den Reiseunterlagen und in den sonstigen Erklärungen als vermittelt bezeichneten zusätzlichen Nebenleistungen (Besuch von Veranstaltungen etc.) sind wir nicht Veranstalter, sondern lediglich Vermittler i.S. des § 651v BGB. Als Vermittler haften wir insofern grundsätzlich nur für die Vermittlung (einschließlich von uns zu vertretender Buchungsfehler nach § 651x BGB), nicht jedoch für die vermittelten Leistungen selbst (vgl. §§ 675, 631 BGB). Unsere vertragliche Haftung als Vermittler ist ausgeschlossen, soweit nicht Körperschäden, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, Hauptpflichten aus dem Reisevermittlervertrag betroffen sind, eine zumutbare Möglichkeit zum Abschluss einer Versicherung besteht oder eine vereinbarte Beschaffenheit fehlt. 2.2. Für Leistungen, die erst nach Beginn der Erbringung einer Pauschalreiseleistung vom Reisenden z.B. am Urlaubsziel ausgewählt werden, ist ebenfalls Ziff. 2.1. maßgeblich. 3. Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Formalitäten 3.1.Der Veranstalter unterrichtet den Reisenden vor der Reiseanmeldung über allgemeine Pass- und Visumerfordernisse einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslands (einschließlich zwischenzeitlich eingetretener Änderungen).3.2. Nach Erfüllung der Informationspflicht gemäß Ziff. 3.1. hat der Reisende selbst die Voraussetzungen für die Reiseteilnahme zu schaffen und die erforderlichen Reiseunterlagen mitzuführen, sofern sich der Veranstalter nicht ausdrücklich zur Beschaffung der Visa oder Reiseunterlagen bzw. Bescheinigungen etc. verpflichtet hat. 3.3. Kann die Reise infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen nicht angetreten werden, so ist der Reisende hierfür verantwortlich, wenn dies allein auf sein schuldhaftes Verhalten zurückzuführen ist (z.B. ungültiges Visum, fehlende Impfung). Insofern gilt Ziff. 9. (Rücktritt) entsprechend. 4. Zahlungen 4.1. Das Fordern oder Annehmen von Zahlungen (An- bzw. Restzahlung) des Reisenden ist nach Abschluss des Vertrags nur bei Bestehen eines wirksamen Kundengeldabsicherungsvertrags und Übermittlung des Sicherungsscheins zulässig. 4.2. Nach Abschluss des Reisevertrags sind 20 % des Reisepreises zu zahlen, soweit die Parteien keine abweichende ausdrückliche Vereinbarung treffen. 4.3. Der Restbetrag ist auf Anforderung frühestens drei Wochen vor Reisebeginn Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen, soweit für die Reise erforderlich und/oder vorgesehen (z.B. Hotelgutschein oder Beförderungsschein), zu zahlen. Für Reisen mit einer Mindestteilnehmerzahl ist der Restbetrag zu zahlen, wenn der Veranstalter nicht mehr nach Ziff. 13. (siehe unten) zurücktreten kann. 4.4. Vertragsabschlüsse zwei Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Reisenden zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen, soweit für die Reise erforderlich und/oder vorgesehen (z.B. Hotelgutschein oder Beförderungs-schein).4.5. Sofern der Reisende die fälligen Zahlungen (An- und Restzahlung) nicht leistet, kann der Reiseveranstalter nach Mahnung und angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und eine Rücktrittsentschädigung nach Ziff. 9. (siehe unten) verlangen. 5. Leistungen und Pflichten 5.1. Der Veranstalter behält sich Änderungen vom Prospekt/Katalog vor, insbesondere Änderungen der Leistungsbeschreibung sowie der Preise. Er darf eine konkrete Änderung der Prospekt- und Preisangaben erklären, wenn er den Reisenden vor Reiseanmeldung hierüber informiert. 5.2. Der Veranstalter hat Informationspflichten vor Reiseanmeldung, soweit dies für die vorgesehene Pauschalreise erheblich ist, nach § 651d Abs. 1 BGB zu erfüllen (insbesondere über wesentliche Eigenschaften der Reise, Reisepreis, An- und Restzahlung, Mindestteilnehmerzahl, Rücktrittsentschädigungen, Formblatt für Pauschalreisen). 5.3. Vertragsinhalt und Leistungen bestimmen sich nach den vor Reisebeginn gemachten Angaben des Veranstalters nach Ziff. 5.1. und insbesondere den vereinbarten Vorgaben des Reisenden, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist. Sie sollen in der Reiseanmeldung und Reisebestätigung enthalten sein (siehe oben Ziff. 1.). Außerdem ist dem Reisenden, sofern nicht bereits in der Annahme des Antrags (Reisebestätigung – siehe oben Ziff. 1.) bei Vertragsschluss enthalten, unverzüglich nach Vertragsschluss eine vollständige Reisebestätigung oder Abschrift des Vertrags zur Verfügung zu stellen. 5.4. Der Veranstalter hat über seine Beistandspflichten zu informieren und diese nach § 651q BGB zu erfüllen, wenn sich der Reisende z.B. hinsichtlich der vereinbarten Rückbeförderung oder anderen Gründen in Schwierigkeiten befindet. Bei vom Reisenden verschuldeten Umständen kann der Veranstalter Ersatz angemessener und tatsächlich entstandener Aufwendungen verlangen. 5.5. Der Veranstalter hat dem Reisenden rechtzeitig vor Reisebeginn die notwendigen Reiseunterlagen zu übermitteln (Gutscheine, Fahrkarten, Eintrittskarten etc.) und über nach Vertragsschluss eingetretene Änderungen zu unterrichten (siehe auch Ziff. 6. und Ziff. 7.). 5.6. Preis- und Leistungsänderungen nach Vertragsschluss sind in Ziff. 6. sowie Ziff. 7. geregelt. 6. Unerhebliche und erhebliche Leistungsänderungen 6.1. Unerhebliche Änderungen der Reiseleistungen durch den Veranstalter sind einseitig zulässig, aber nur wirksam, wenn sie der Veranstalter gegenüber dem Reisenden z.B. durch E-Mail, Fax, SMS oder in Papierform klar, verständlich und in hervorgehobener Weise vor Reisebeginn erklärt. Die Rechte des Reisenden bei Reisemängeln bleiben hiervon unberührt. 6.2. Erhebliche Vertragsänderungen sind nicht einseitig und nur unter den konkreten Voraussetzungen des § 651g BGB vor Reisebeginn zulässig, über die der Veranstalter ausdrücklich z.B. durch E-Mail, Fax, SMS oder in Papierform zu unterrichten hat. Der Reisende kann zurücktreten oder die angebotene Vertragsänderung bzw. Ersatzreise innerhalb der Annahmefrist des Veranstalters annehmen. Ohne fristgemäße Erklärung des Reisenden gilt das Angebot des Veranstalters als angenommen. Im Übrigen ist § 651g Abs. 3 BGB anzuwenden. 6.3. Wird die erhebliche Änderung oder die Ersatzreise angenommen, so hat der Reisende Anspruch auf Minderung (§ 651m Abs. 1 BGB), wenn die Ersatzreise nicht mindestens gleichwertig ist. Ergeben sich durch die Änderung für den Veranstalter geringere Kosten, so sind dem Reisenden die geringeren Kosten zu erstatten (§ 651m Abs. 2 BGB). 7. Preiserhöhung und Preissenkung vor Reisebeginn 7.1. Der Veranstalter kann Preiserhöhungen bis 8 % des Reisepreises einseitig nur bei Vorliegen der Gründe für die Erhöhung aus sich unmittelbar ergebenden und nach Vertragsschluss erhöhten Beförderungskosten (Treibstoff, andere Energieträger), oder erhöhten Steuern und sonstigen Abgaben (Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren), oder geänderter für die Pauschalreise geltenden Wechselkurse vornehmen. Die hierauf beruhenden Änderungen des vereinbarten und geänderten Reisepreises (Differenz) werden entsprechend der Zahl der Reisenden errechnet, auf die Person umgerechnet und anteilig erhöht. Eine Erhöhung oder Mitteilung zur Erhöhung kann bis 5 Tage vor Abreise erfolgen. Treibstoffkostenklausel Alle Reisen in diesem Katalog sind auf Basis eines Dieselpreises von € 1,75 brutto pro Liter kalkuliert. Sollte der Dieselpreis wieder erwarten extrem steigen, behalten wir uns eine Treibstoffkostenanpassung in Form eines Treibstoffkostenzuschlages bis einen Tag vor Abreise vor. 7.2. Übersteigt die nach Ziff. 7.1. vorbehaltene Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, kann der Veranstalter sie nicht einseitig, sondern nur unter den engen Voraussetzungen des § 651g BGB vornehmen. Er kann dem Reisenden insofern eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass der Reisende sie innerhalb der vom Veranstalter bestimmten angemessenen Frist annimmt oder zurücktritt. 8. Vertragsübertragung – Ersatzreisende 8.1. Der Reisende kann innerhalb einer angemessenen Frist, in jedem Fall bei Zugang nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn in Papierform, durch EMail, Fax, SMS etc. erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt. 8.2. Der Veranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. 8.3. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Reisende dem Veranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Der Reiseveranstalter darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und ihm tatsächlich entstanden sind. 8.4. Der Veranstalter hat dem Reisenden nachzuweisen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind. 9. Rücktritt des Reisenden vor Reisebeginn – Nichtantritt der Reise 9.1. Vor Reisebeginn kann der Reisende jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt sollte schriftlich oder in Textform (E-Mail, Fax, SMS) gegenüber dem Veranstalter erfolgen. Ausreichend ist der Rücktritt gegenüber dem Reisevermittler. Maßgeblich ist der Zugang des Rücktritts bei dem Veranstalter oder Vermittler. 9.2. Tritt der Reisende vom Vertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Der Reiseveranstalter kann jedoch eine angemessene Entschädigung bei Busreisen nach Ziff. 9.3. verlangen. Bei den sonstigen Reisen gilt Ziff. 9.5. 9.3. Unsere Entschädigungspauschalen bei Busreisen Ab dem Tag der Anmeldung bis 40 Tage vor Reisebeginn 20 %, ab 39. Tag bis 24. Tag vor Reisebeginn 35 %, ab 23. Tag bis 17. Tag 50%, ab 16. Tag bis 4 Tage vor Reisebeginn 85 %, ab dem 4. Tag vor Reisebeginn bis zum Tag des Reiseantritts 95 % vom Reisepreis. Pauschalreisen, welche Eintrittskarten für Musical, Theater, Oper oder Konzerte beinhalten gilt folgende Stornostaffel: Bis 90 Tage vor Reisebeginn: 40 % des Reisepreises, 89. bis 60 Tage vor Reisebeginn 60 % des Reisepreises, 59. bis 31. Tage vor Reisebeginn 80 % des Reisepreises, ab 30 Tage vor Reisebeginn 95% des Reisepreises. 9.4. Dem Reisenden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Anspruch auf Entschädigung nicht entstanden oder die Entschädigung wesentlich niedriger als die angeführte Pauschale sei. 9.5. Bei Reisen, die nicht unter Ziff. 9.3. fallen, bestimmt sich die Höhe der Entschädigung nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt. Der Veranstalter hat insoweit auf Verlangen des Reisenden die Höhe der Entschädigung zu begründen. 9.6. Nach dem Rücktritt des Reisenden ist der Veranstalter zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet. Die Rückerstattung hat unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung, zu erfolgen. 9.7. Abweichend von Ziff. 9.2. kann der Reiseveranstalter vor Reisebeginn keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich i.S. dieses Untertitels, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. 10. Umbuchungen und Änderungen auf Verlangen des Reisenden 10.1. Grundsätzlich besteht nach Vertragsschluss kein Anspruch des Reisenden auf Änderungen des Vertrags. Der Veranstalter kann jedoch, soweit für ihn möglich, zulässig und zumutbar, Wünsche des Reisenden berücksichtigen. 10.2. Verlangt der Reisende nach Vertragsschluss Änderungen oder Umbuchungen, so kann der Veranstalter bei Umbuchungen etc. als Bearbeitungsentgelt pauschaliert 15 EURO verlangen, soweit er nicht nach entsprechender ausdrücklicher Information des Reisenden ein höheres Bearbeitungsentgelt oder eine höhere Entschädigung nachweist, deren Höhe sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Werts der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie dessen bestimmt, was der Reiseveranstalter durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann. 11. Reiseabbruch Wird die Reise nach Reisebeginn infolge eines Umstandes abgebrochen oder wird eine Leistung aus einem Grund nicht in Anspruch genommen, der in der Sphäre des Reisenden liegt (z.B. Krankheit), so hat der Veranstalter bei den Leistungsträgern die Erstattung ersparter Aufwendungen sowie erzielter Erlöse für die nicht in Anspruch genommenen Leistungen zu erreichen, sofern es sich nicht um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder gesetzliche oder behördliche Bestimmungen dem entgegenstehen. 12. Kündigung bei schwerer Störung durch den Reisenden – Mitwirkungspflichten 12.1. Der Veranstalter kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung erheblich weiter stört, so dass seine weitere Teilnahme für den Veranstalter und/oder die Reisenden nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt entsprechend auch, wenn der Reisende sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. Dem Veranstalter steht in diesem Fall der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung(en) ergeben. Schadensersatzansprüche des Veranstalters bleiben insofern unberührt. 12.2. Der Reisende soll die ihm zumutbaren Schritte (z.B. Information des Veranstalters) unternehmen, um drohende ungewöhnlich hohe Schäden abzuwenden oder gering zu halten. 13. Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl - Mindestteilnehmerzahl 13.1. Der Veranstalter hat den Reisenden vor Reiseanmeldung über Mindestteilnehmerzahl und Frist zu informieren. Die Mindestteilnehmerzahl liegt bei unseren Reisen wenn nicht ausdrücklich im Leistungsfeld anders aufgeführt bei 20 Personen. 13.2. Der Veranstalter kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn sich für die Pauschalreise weniger Personen als die im Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl angemeldet haben. 13.3. Ist die Mindestteilnehmerzahl nach Ziff. 13.1. nicht erreicht und will der Veranstalter zurücktreten, hat der Veranstalter den Rücktritt innerhalb der im Vertrag bestimmten Frist zu erklären, jedoch spätestens bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen 20 Tage, bei einer Reisedauer von zwei bis höchstens sechs Tagen 7 Tage und bei einer Reisedauer von weniger als zwei Tagen 48 Stunden – jeweils vor Reisebeginn. 13.4. Tritt der Reiseveranstalter vom Vertrag zurück, verliert er den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. 13.5. Der Veranstalter ist infolge des Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet und hat die Rückerstattung unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, zu leisten. 14. Rücktritt des Veranstalters bei unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen 14.1. Der Veranstalter kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn er aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist und er den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis vom Rücktrittsgrund erklärt. 14.2. Durch den Rücktritt nach Ziff. 14.1. verliert der Veranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, ist zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet und hat insofern unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, die Rückerstattung zu leisten. 15. Reisemängel, Rechte und Obliegenheiten des Reisenden 15.1. Mängelanzeige durch den Reisenden: Der Reisende hat dem Veranstalter einen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Wenn der Veranstalter wegen der schuldhaften Unterlassung der Anzeige durch den Reisenden nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende keine Minderung nach § 651m BGB oder Schadensersatz nach § 651n BGB verlangen. 15.2. Adressat der Mängelanzeige Reisemängel sind während der Reise bei der Reiseleitung anzuzeigen. Ist eine Reiseleitung oder ein Vertreter des Veranstalters nicht vorhanden oder nicht vereinbart, sind Reisemängel, sofern eine schnelle Verbindung möglich ist, direkt beim Veranstalter oder der in der Reisebestätigung angeführten Kontaktstelle oder dem Reisevermittler anzuzeigen (E-Mail, Fax, Telefonnummern ergeben sich aus der Reisebestätigung). 15.3. Abhilfeverlangen und Selbstabhilfe: Der Reisende kann Abhilfe verlangen. Der Veranstalter hat darauf den Reisemangel zu beseitigen. Adressat des Abhilfeverlangens ist die Reiseleitung. Im Übrigen gilt Ziff. 15.2. (siehe oben). Wenn der Veranstalter nicht innerhalb der vom Reisenden gesetzten angemessenen Frist abhilft, kann der Reisende selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Wird die Abhilfe verweigert oder ist sie sofort notwendig, bedarf es keiner Frist. Der Veranstalter kann die Abhilfe nur verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Werts der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. In diesen Fällen gilt § 651k Abs. 3 bis Abs. 5 BGB. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Reisenden über Ersatzleistungen, Rückbeförderung etc. und Folgen konkret zu informieren und seine Beistandspflichten zu erfüllen (vgl. § 651q BGB). 15.4. Minderung: Für die Dauer des Reisemangels mindert sich nach § 651m BGB der Reisepreis. Auf Ziff. 15.1. (siehe oben) wird verwiesen. 15.5. Kündigung: Wird die Pauschalreise durch den Reisemangel erheblich beeinträchtigt, kann der Reisende den Vertrag nach Ablauf einer von ihm zu setzenden angemessenen Frist kündigen. Verweigert der Veranstalter die Abhilfe oder ist sie sofort notwendig, kann der Reisende ohne Fristsetzung kündigen. Die Folgen der Kündigung ergeben sich aus § 651l Abs. 2 und Abs. 3 BGB. 15.6. Schadensersatz: Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz nach § 651n BGB verlangen. Bei Schadensersatzpflicht hat der Veranstalter den Schadensersatz unverzüglich zu leisten.15.7. Anrechnung von Entschädigungen: Hat der Reisende aufgrund desselben Ereignisses gegen den Veranstalter Anspruch auf Schadensersatz oder auf Erstattung eines infolge einer Minderung zu viel gezahlten Betrages, so muss sich der Reisende den Betrag anrechnen lassen, den er aufgrund desselben Ereignisses als Entschädigung oder als Erstattung nach Maßgabe internationaler Übereinkünfte oder von auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften nach § 651p Abs. 3 BGB erhalten hat. 16. Haftungsbeschränkung 16.1. Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder soweit der Veranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. 16.2. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf diesen beruhende gesetzliche Bestimmungen, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich der Veranstalter gegenüber dem Reisenden auf diese Übereinkommen und die darauf beruhenden gesetzlichen Bestimmungen berufen.16.3. Auf Ziff. 15.7. (Anrechnung von Entschädigungen) wird verwiesen. 17. Verjährung – Geltendmachung 17.1. Die Ansprüche nach § 651i Abs. 3 Nr. 2., 4. bis 7. BGB sind gegenüber dem Veranstalter oder dem Reisevermittler, der die Buchung vorgenommen hat, geltend zu machen. 17.2. Die Ansprüche des Reisenden – ausgenommen Körperschäden – nach § 651i Abs. 3 BGB (Abhilfe, Kündigung, Minderung, Schadensersatz) verjähren in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tage, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte. 18. Verbraucherstreitbeilegung und Online-Streitbeilegungsplattform 18.1. Unser Unternehmen Dolce Vita Reiseclub nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. 18.2. Online-Streitbeilegungsplattform: Die Europäische Kommission stellt unter eine Plattform zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten für Vertragsabschlüsse über die Internetseite des Veranstalters oder mittels E-Mail bereit. 19. Gerichtsstand a) Der Reisende kann den Reiseveranstalter an dessen Sitz verklagen. b) Für klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgeblich, sofern es sich nicht um Vollkaufleute oder Personen handelt, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgeblich. 20. Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen Die Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen begründet nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages im Übrigen. 21. Irrtümer und Druckfehler Für Irrtümer und Druckfehler in diesem Katalog übernimmt der Reiseveranstalter keine Haftung. 22. Reiseveranstalter Soweit nicht anders im Leistungsfeld der jeweiligen Reise beschrieben: Dolce Vita Reiseclub, Inhaber Markus Sarközy, Fuldaer Str. 3-5, D-36119 Neuhof Telefon 06655-9110785, Telefax 06655-9110784 e-Mail: dolcevita-reiseclub@t-online.de - www.dolcevita-reiseclub.de Beratung und Buchung: Telefon 06655 9110785

11 ERLEBNISREISEN Höhepunkte des Nordens und die Karl-Mey Festspiele 14 Küstenzauber Holsteinische Schweiz 15 Nordfriesischer Inselzauber 16 Inselhüpfen Ostfriesland 17 Land zwischen 2 Meeren 18 Faszination Nord Ostsee Kanal 19 Kieler Woche 2025 20 Hafengeburtstag Hamburg 21 Insel Rügen und Usedom VCH Hotel Greifswald 22 Rügen und die Störtebeker Festspiele 23 Hamburg Musicals 24 Insel Fehmarn 25 Altes Land 26 Lüneburger Heide 27 Sommererlebnis Harz 28 All Inklusive Erzgebirge 29 Traumhaftes Vogtland 30 Fichtelgebirge 31 Görlitz Bautzen 32 Spreewald 33 Mecklenburger Land Stavenhagen 34 Templin 35 Mecklenburg Mirow 36 Wismar 37 Kulmbacher Bierwochenende 38 Bayerischer Wald 39 Bad Füssing Schweizer Hof 40 Starnberger See und Zugspitze 41 Chiemsee 42 Allgäu Kaufbeuren 43 Schwarzwald-Bodensee 44 Titisee Maritim 45 Saarland 46 Bad Dürkheim 47 Donau in Flammen 48 Rhein in Flammen 49 Königswinter 50 Wasserwege Holland 51 Tulpenblüte Holland 52 Holländisches Bilderbuch 53 Dahlienblüte Holland 54 Brüssel Flandern 55 Maastal 56 Elsass Vogesen 57 Elsass Dampfzug 58 Furka Dampfbahn 59 Genfer See 60-61 Vierwaldstätter See 62 Matterhorn Gletscher 63 Bergzauber im Kaunertal 64 Kitzbühler Alpen Bergdoktor 65 Abtenau Gutjahr 66 Hirschen Imst 67 Kolsassberg 68 Gerlos Singender Wirt 69 Zillertal Kohlerhof 70-71 Almabtrieb in Gerlos 72 Almabtrieb in Reith im Albachtal 73 Bad Hofgastein 74 Osttirol 75 Kärtnen 76-77 Bahnennostalgie Österreich 78 Berge in Flammen 79 Bregenzer Festspiele 80 Muttertag Kastelruther 81 Kastelruther Spatzenfest Oktober 82 Glanzlichter Südtirol 83 All Inklusive light Südtirol 84 Berner Oberland 85 Trentino Brenta 86 Gardasee – Forte Charme 87 Gardasee – Tonelli 88 Gardasee – Majestic Palace Malcesine 89 Gardasee – Limone Christina 90 Gartenparadiese rund um den Gardasee 91 Comer See 92 Lago Maggioe 93 Comer See Bernina Express 94 Pietra Ligure 95 Diano Marina 96 Friaul Schatzkammer Italiens 97 Genuss Emiglia Romagna 98 Cesenatico 99 Grappa und Prosecco 100 Toskana Cinque Terre 101 Verona 102-103 Plattensee 104 Englische Gärten und Schlösser 105 Kroatien Malin 106-107 Kroatien KRK Punat 108-109 Rabac 110-111 Porec 112-113 Markarska 114-115 Spanien 116-117 Slowenien 118 Schlesiche Beskiden 119 Stettiner Haff 120 Schlesien 121 WANDERREISEN Wanderreise Oberbayern 123 Quellenwandern Bäderdreieck 124 Slowenien Wanderreise 125 Wanderreise Berner Oberland 126 Berner Oberland Doppelseite 127 Wanderreise Davos 128-129 Berge und Gletscher Wanderkombi 130-131 Wanderreise Val di Francesco 132-133 Wanderreise Toskana Hotel Suisse 134 STÄDTEREISEN Berlin Spezial 136 Dresden Semperoper 137 Edinburgh normal 138 Military Tattoo 139 London 140 Bella Venezia 141 ROM 142-143 Rom Heiliges Jahr 144-145 Paris groß 146-147 Paris klein 148 Wien 149 Prag 150 RUNDREISEN Traumstrassen Norwegens 152-153 Nordkap 154-155 Skandinavische Hauptstädte 156-157 Südschweden 158-159 Bernina Glacier 160-161 Schweizer Schienenkreuzfahrt 162-163 Amalfiküste 164-165 Italienische Reise 166-167 Apulien 168-169 Sardinien 170-171 Albanien 172-173 Südengland Cornwall 174-175 Große Schottland 176-177 Schottische Schienenkreuzfahrt 178-179 Normandie Bretagne 180-181 Schlösser der Loire 182-183 Provence 184-185 Cannes Cote d´Azur 186 Cannes Cote d´Azur 187 Masuren 188-189 Südpolen mit Zakopane 190-191 Große Polen RR mit Warschau 192-193 KURREISEN Wellnessurlaub Timmendorfer Strand 195 Kururlaub in Polen – Interferie 196-197 Kururlaub in Polen – Drei Inseln 198-199 Kururlaub in Polen – Hamilton 200-201 Kururlaub in Polen – Ikar Plaza 202-203 Kururlaub in Polen – Olymp 3 204 Kururlaub in Polen – Olymp 3 205 Kururlaub in Polen – Olymp 4 206 Kururlaub in Polen – Olymp 4 207 Kururlaub in Polen – Kurhaus Baltyk 208-209 Kururlaub in Polen – Nad Parseta 210-211 SAISONREISEN Sommergrillen 2025 213 Rovinj Saisonabschluss 214 Abschlussfahrt Schladming 215 Gänseessen Altenberg Ahorn Hotel 216 Fahrt ins Blaue 217 Genussreise Abschluss Toskana 218-219 Olivenernte Toskana 220 Charles Dickens Festival 221 Amsterdam Light Festival 222 Advent im Attergau Lohninger Schober 223 Advent in Tirol im Hirschen in Imst 224 Advent an der Donauschlinge 225 Schweizer Advent Thun und Genfersee 226 Werbung Flugreisekatalog 2025 227 Rückseite 228 Unsere Reisen für Sie im Überblick INHALTSVERZEICHNIS Beratung und Buchung: Telefon 06655 9110785

12 Vereine, Betriebe und sonstige Gruppen aufgepasst: Liebe Vereinsvorstände, Gruppenleiter und Betriebsinhaber, einige gemeinsame gesellige Tage mit Verein oder in der Gruppe zu verbringen, spielt in der heutigen schnelllebigen und hektischen Zeit eine immer größere Rolle, um das Gemeinschaftsgefühl zu fördern und zu erhalten. Weil die Planung einer solchen Reise Zeit, Erfahrung und Kontakte erfordert, sollten Sie nichts dem Zufall überlassen, sondern die Organisation und Durchführung in erfahrene Hände geben. Wir bieten Ihnen einen einzigartigen Service, der keine Wünsche offen läßt. Mehr als 25 Jahre internationale Reiseerfahrung im Bus-, Flug- und Schiffsbereich warten darauf, von Ihnen gefordert zu werden. Wir setzen uns für Sie ein und veranstalten Ihre Wunschreise. Hierbei können wir auf unsere große weltweite Hotelvielfalt und auf Verkehrsträger aller Art wie z.B. unsere eigene hochmoderne Fernreisebusflotte, Flugzeuge renommierter Fluggesellschaften, die Bahn sowie Schiffsreisen und Kreuzfahrten namhafter Reedereien zurückgreifen. Gerne können Sie uns auch spezielle Anlässe Ihrer Reise nennen, dann inkludieren wir z.B. eine Papstaudienz in Rom, Pilgerreisen oder ein Musikereignis (Besuch von Oper, Musical, Operette oder Konzert), besondere kulinarische Erlebnisse etc. Nutzen Sie hierbei unsere internationalen Kontakte! Zu unseren Kunden dürfen wir zahlreiche Vereine, Betriebe, Banken und Versicherungen, Volkshochschulen, Chöre und Gesangsvereine, Landfrauenvereine, Jahrgänge, Politische Verbände und auch Kirchliche Vereinigungen zählen. Kontaktieren Sie uns unverbindlich und testen Sie unsere Kompetenz und Leistungsfähigkeit, damit Ihre Gruppenreise zu einer unvergesslichen Veranstaltung wird. Den besonderen Service, den Sie bei unseren Katalogreisen genießen können, setzen wir selbstverständlich auch auf Ihrer Gruppenreise um. Die Fahrt beginnt mit einem leckeren Bordfrühstück am Anreisetag, Sie werden durch unser qualifiziertes Bordpersonal betreut und genießen zusätzlich“ kleine Extras“ während der gesamten Dauer Ihrer Fahrt! Lassen Sie Ihre individuell zusammengestellte Tour zu einem einzigartigen Erlebnis werden. Über Ihre Anfrage würden wir uns sehr freuen! Unser besonderer Service: Gerne planen wir Ihre Reise auch individuell bei Ihnen zu Hause – natürlich unverbindlich und kostenlos. Auf Wunsch halten wir für Ihre Gruppe kostenlose Multivisions- oder Diavorträge. Unter 06655 - 9110785 stehen wir Ihnen von Mo - Fr von 08:30 Uhr bis 17:30 Uhr gerne telefonisch zur Verfügung und beraten Sie gerne zu Ihrem Wunschreiseziel. Samstags ist unser Büro geschlossen! Wir freuen uns auf Ihren Anruf! Beratung und Buchung: Telefon 06655 9110785

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