30 Telefon 08374 58300 Sie finden uns auf Radreisen Reisebedingungen für Pauschalreisen der Arnold Reisen GmbH Sehr geehrte Kunden, die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und Arnold Reisen GmbH im Buchungsfall ab dem 12.12.2024 zustande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch! 1. Abschluss des Pauschalreisevertrages, Verpflichtungen des Kunden 1.1. Für alle Buchungswege gilt: 1.1.a) Grundlage des Angebots von ARNOLD Reisen und der Buchung des Kunden sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von ARNOLD Reisen für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen. 1.1.b) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von ARNOLD Reisen vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von ARNOLD Reisen vor, an das ARNOLD Reisen für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit ARNOLD Reisen bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist ARNOLD Reisen die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt. 1.1.c) Die von ARNOLD Reisen gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist. 1.1.d) Der Kunde haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. 1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, per SMS oder per Telefax erfolgt, gilt: 1.2.a) Solche Buchungen (außer mündliche und telefonische) sollen mit dem Buchungsformular von ARNOLD Reisen erfolgen (bei E-Mails durch Übermittlung des ausgefüllten und unterzeichneten Buchungsformulars als Anhang). Mit der Buchung bietet der Kunde ARNOLD Reisen den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An das Vertragsangebot ist der Kunde 8Werktage gebunden. 1.2.b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) durch ARNOLD Reisen zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird ARNOLD Reisen dem Kunden eine den gesetzlichen Vorgaben zu deren Inhalt entsprechende Reisebestätigung in Textform übermitteln, sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte. 1.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet, App, Telemedien) gilt für den Vertragsabschluss: 1.3.a) Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der entsprechenden Anwendung von ARNOLD Reisen erläutert. 1.3.b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird. 1.3.c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Sprache. 1.3.d) Soweit der Vertragstext von ARNOLD Reisen im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der Kunde darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet. 1.3.e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde ARNOLD Reisen den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An dieses Vertragsangebot ist der Kunde 8 Werktage ab Absendung der elektronischen Erklärung gebunden. 1.3.f ) Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischemWeg bestätigt. 1.3.g) Die Übermittlung der Buchung durch Betätigung des Buttons„zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Pauschalreisevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. ARNOLD Reisen ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des Kunden anzunehmen oder nicht. 1.3.h) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Reisebestätigung von ARNOLD Reisen beim Kunden zu Stande. 1.3.i) Erfolgt die Reisebestätigung sofort nachVornahme der Buchung des Kunden durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung am Bildschirm (Buchung in Echtzeit), so kommt der Pauschalreisevertragmit Zugang und Darstellung dieser Reisebestätigung beim Kunden am Bildschirm zu Stande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung über den Eingang seiner Buchung nach f ) bedarf, soweit dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung auf einem dauerhaften Datenträger und zum Ausdruck der Reisebestätigung angeboten wird. Die Verbindlichkeit des Pauschalreisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Kunde diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt. ARNOLD Reisenwird demKunden zusätzlich eine Ausfertigung der Reisebestätigung in Textform übermitteln. 1.4. ARNOLD Reisen weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht einWiderrufsrecht ebenfalls nicht. 2. Bezahlung 2.1. ARNOLD Reisen und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn einwirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Die Zahlung wird 14 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 7 genannten Grund abgesagt werden kann. Bei Buchungen kürzer als 14 Tage vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig. 2.2. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl ARNOLD Reisen zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist ARNOLD Reisen berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten. 3. Änderungen von Vertragsinhalten vor und während der Reise, die nicht den Reisepreis betreffen 3.1. Bei der Planung der Reisen hat ARNOLD Reisen die Rahmenbedingungen und ihre Entwicklung, soweit bekannt oder absehbar, bestmöglich berücksichtigt und einkalkuliert. Durch hoheitliche Maßnahmen, sicherheitsrelevante Entwicklungen, Änderung von Öffnungszeiten und Fährfahrplänen sowie Witterungs- und Natureinflüsse kann es auch kurzfristig zur Notwendigkeit von Abweichungen von der ursprünglichen Planung kommen. ARNOLD Reisen behält sich daraus resultierende, notwendige Änderungen, die den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen (z.B. Änderung von Abfahrtshäfen, Änderung von Zeitpunkt und Reihenfolge der Programmpunkte, Austausch von Teilen des Programms etc.), im angemessenen Umfang vor. Der Kunde wird möglichst frühzeitig von solchen Änderungen unterrichtet. 3.2. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von ARNOLD Reisen gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von ARNOLD Reisen gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesemden Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen. 3.3. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte ARNOLD Reisen für die Durchführung der geänderten Reise bzw. einer eventuell angebotenen Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit zumgleichenPreis geringere Kosten, ist demKunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten. 4. Preiserhöhung; Preissenkung 4.1. ARNOLD Reisen behält sich nach Maßgabe der §§ 651f, 651g BGB und der nachfolgenden Regelungen vor, den im Pauschalreisevertrag vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, soweit sich eine nach Vertragsschluss erfolgte 4.1.a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger, 4.1.b) Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder 4.1.c) Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt. 4.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern ARNOLD Reisen den Reisenden inTextform klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichtet und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilt. 4.3. Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt: 4.3.a) Bei Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen nach 4.1.a) kann ARNOLD Reisen den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann ARNOLD Reisen vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen. Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann ARNOLD Reisen vom Kunden verlangen. 4.3.b) Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben gem. 4.1.b) kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. 4.3.c) Bei Erhöhung der Wechselkurse gem. 4.1.c) kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für ARNOLD Reisen verteuert hat. 4.4. ARNOLD Reisen ist verpflichtet, dem Kunden/Reisenden auf seinVerlangen hin eine Senkung des Reisepreises einzuräumen, wennund soweit sichdie in4.1.a)-c) genanntenPreise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für ARNOLD Reisen führt. Hat der Kunde/Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von ARNOLD Reisen zu erstatten. ARNOLD Reisen darf jedoch von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ARNOLD Reisen tatsächlich entstandenenVerwaltungsausgaben abziehen. ARNOLD Reisen hat dem Kunden /Reisenden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind. 4.5. Preiserhöhungen sind nur bis zum 20. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig. 4.6. Bei Preiserhöhungen vonmehr als 8% ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von ARNOLD Reisen gleichzeitig mit Mitteilung der Preiserhöhung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von ARNOLD Reisen gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber ARNOLD Reisen den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen. 5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten 5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber ARNOLD Reisen unter der vorstehend/nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären, falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären. 5.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert ARNOLD Reisen den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann ARNOLD Reisen eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ARNOLD Reisen zu vertreten ist. ARNOLD Reisen kann keine Entschädigung verlangen, soweit am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. ARNOLD Reisen hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis vonAufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Unter Beachtung des Zeitpunkts des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden bei ARNOLD Reisen (Stornierungen werden nur während der regulären Bürozeiten entgegengenommen) wird die pauschale Entschädigung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet. 5.3. Stornostaffel gemäß Reiseausschreibung Zugang vor Reisebeginn A B C D E/F bis 45. Tag pauschal € 30 pro Stornovorgang 20 % 44. bis 31. Tag 15 % 15 % 20 % 25 % 40 % 30. bis 15. Tag 30 % 35 % 35 % 40 % 50 % 14. bis 7. Tag 40 % 50 % 50 % 55 % 60 % 6. bis 2. Tag 50 % 60 % 60 % 70 % 80 % 1 Tag und Nichtanreise 60 % 70 % 70 % 80 % 90 %
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