5 Sommer 2024 Reiseversicherung Wir bieten Ihnen attraktive Produkte der ERGO Reiseversicherung für einen optimalen Schutz vor und während der Reise an. Sie können hier zwischen einer reinen Reiserücktrittskostenversicherung inkl. Reiseabbruch oder einem RundumSorglosSchutz mit zusätzlicher Auslandskranken- und Gepäckversicherung wählen. Einen Überblick über die verschiedenen Tarife finden Sie auf Seite 4. Ihre Buchungsstelle berät Sie gerne ausführlich zu den unterschiedlichen Produkten! Mindestteilnehmerzahl Sofern Sie keinen separaten Hinweis finden, beträgt unsere Mindestteilnehmerzahl bei allen Mehrtagesreisen 15 Personen, bei Tagesfahrten 20 Personen. Sollten wir diese Zahl nicht erreichen, behalten wir uns die Absage der Reise vor. Im Falle der Absage teilen wir Ihnen dies spätestens 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen, sieben Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens zwei und höchstens sechs Tagen bzw. 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als zwei Tagen mit. Bei Reisen mit optionalen Reiseleistungen vor Ort beträgt die Mindestteilnehmerzahl ebenfalls 15 Personen. Sollte eine optionale Reiseleistung aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl nicht stattfinden können, teilen wir Ihnen dieses mit Ihren Reiseunterlagen ca. 14 Tage vor Reisetermin mit. Bitte beachten Sie, dass optionale Reiseleistungen nicht wesentlicher Bestandteil der angebotenen Pauschalreise sind. Die Absage einer optionalen Reiseleistung berechtigt ncht, vom Reisevertrag zurückzutreten! Reisehinweise für Menschen mit Mobilitätseinschränkung Unsere Busreisen sind für Menschen mit eingeschränkter Mobilität nur sehr eingeschränkt geeignet. Beim Ein- und Ausstieg in unsere Reisebusse sind bereits die ersten Stufen selbstständig zu bewältigen. Bei unserem Ausflugsprogramm sind auch teilweise Fußwege notwendig. Die Wege können dabei Steigungen enthalten und zum Beispiel durch Pflastersteine auch uneben sein. Um alle vorgesehenen Leistungen in Anspruch zu nehmen, ist grundsätzlich eine gute körperliche Verfassung notwendig. In begrenzter Anzahl und auf eigene Gefahr und Haftung des Reisegastes können wir die Mitnahme von Rollatoren oder klappbaren Rollstühlen ermöglichen. In jedem Fall aber muss der Reisegast selbstständig oder mit Hilfe einer gebuchten Begleitperson in unseren Reisebus einsteigen können. Bitte informieren Sie sich vor Reisebuchungen bei Ihrer Buchungsstelle über die Möglichkeiten! Einreise- und Gesundheitsbestimmungen Über die Einreise- und Gesundheitsbestimmungen informiert Sie Ihre Buchungsstelle im Laufe des Buchungsprozesses. Für deutsche Staatsbürger haben wir die Bestimmungen für unsere Reiseländer vorab auch auf unserer Webseite unter dem Link www.haupts-reisen.de/ Einreise bereitgestellt. Reisebedingungen Unsere allgemeinen Reisebedingungen finden Sie auf den Seite 58-59. Reiseverlauf Bitte beachten Sie, dass sich die Reihenfolge der einzelnen Tage aus organisatorischen Gründen ändern kann. Der Fahrer wird Sie hierüber am Anreisetag entsprechend informieren. Die enthaltenen Leistungen ändern sich hierdurch nicht. Unsere Reiseleiter vor Ort behalten sich vor, aufgrund der aktuellen Situation (Baustellen, Verkehrsbehinderungen usw.) den Tagesablauf entsprechend sinnvoll anzupassen. Leistungsänderungen Die Angebote zu den vertraglichen Reiseleistungen in diesem Reisekatalog entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass bis zur Übermittlung Ihres Buchungswunsches aus sachlichen Gründen Änderungen der Leistungen möglich sind, die wir uns deshalb ausdrücklich vorbehalten müssen. Über diese werden wir Sie selbstverständlich vor Vertragsabschluss unterrichten. Preisänderungen Die in diesem Reisekatalog angegebenen Preise entsprechen ebenfalls dem Stand bei Drucklegung und sind für uns als Reiseveranstalter bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus den folgenden Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung des Reisepreises vorzunehmen, über die wir Sie vor der Buchung selbstverständlich informieren: • Eine entsprechende Anpassung des im Prospekt angegebenen Preises ist im Falle der Erhöhung der Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger, der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospektes zulässig. • Eine Preisanpassung ist außerdem zulässig, wenn die vom Kunden gewünschte und im Prospekt angebotene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher touristischer Leistungen (Kontingente) nach Veröffentlichung des Prospektes verfügbar ist. Für Preisänderungen nach Abschluss des Reisevertrages gelten, soweit wirksam vereinbart, die Bestimmungen über Preisänderungen in unseren Reisebedingungen, auf die wir ergänzend ausdrücklich hinweisen. Mitnahme von Haustieren Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir im Interesse aller Reisegäste die Mitnahme von Haustieren aller Art nicht gestatten können. Gerne können wir Ihnen aber eine Tierpension für die Dauer Ihrer Reise mit uns empfehlen. wichtige Vorvertragliche Informationen Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen Claus Haupts GmbH Neusser Straße 317, 41065 Mönchengladbach Vertreten durch die Geschäftsführer Marco Haupts & Maximilian Haupts Handelsregister: HRB 1673 Mönchengladbach trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt die Claus Haupts GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz. Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 - Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags. - Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen. - Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können. - Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen. - Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8% des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern. - Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung. - Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen. - Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten. - Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr den Vertrag kündigen, wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen. - Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden. - Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet. - Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Die Claus Haupts GmbH hat eine Insolvenzabsicherung mit: R+V Allgemeine Versicherung AG Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden Telefon: +49-611-5335859 abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz der Claus Haupts GmbH verweigert werden. Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist: www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreisenach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Anlage 11)
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