Katalog

Reiseclub Reisen mit Kultur & Lebensfreude garantiert

2DolceVita Reiseclub Unser Büro-Team: hintere Reihe: Anja Kreß (Kundenbetreuung), Heike Souki (Hotelabteilung), Sebastian Rüdiger (Kundenbetreuung), vordere Reihe: Simone Faulstich (Geschäftsleitung), Markus Sarközy (Geschäftsleitung/CEO), Tatjana Müller (Kundenbetreuung) Besuchen Sie uns im Internet: www.dolcevita-reiseclub.de Markus Sarközy bei der Preisverleihung zum Quality-Bus-Award

3 DolceVita Reiseclub Unsere Hauptabholorte und Zustiegsstellen: Aschaffenburg Hbf am Busterminal Alzenau Ortsmitte Busbahnhof Hanauer Str. Bad Homburg - Bahnhof BadOrb - Busbahnhof Bad Soden-Salmünster - amBahnhof Butzbach - Bahnhof Bruchköbel -AmBahnhof Bahnhofstraße Darmstadt am Hauptbahnhof Westseite Zweifalltorweg Bushaltestelle Dietzenbach - Offenbacher Str. Haltestelle Kath. Kirche und Esso Tankstelle Hauptstr. Dreieich-Sprendl ingen Bürgerhäuser Bushaltestelle Fichtestraße Erlensee - Rückingen amKiosk /Apotheke Flieden - Buswendeschleife in derAue Fulda amHauptbahnhof ZOB (Busbahnhof) F r a n k f u r t / Ma i n am H b f S ü d s e i t e Mannheimer Straße direkt amHotel Monopol Gelnhausen amHallenbad Giessen an der Hessenhalle Gründau - Lieblos amBahnhof Hanau amHauptbahnhof Hainburg - Hainstadt an der Feuerwehr Heusenstamm - BsHst. Post Frankfurter Str. Hungen amBahnhof Hünfeld amBahnhof Langenselbold - amAldiparkplatz Mainz amHauptbahnhof /Kaiser-WilhelmRing (Aufpreis € 25,-) Mannheim - ADAC Reiseparkplatz bei Reisen Richtung Süden (NordenAufpreis € 40,-) Mühlheim - StadtmuseumOffenbacher Str. Neuhof - amBahnhof Bushaltestelle Neu-Isenburg - Tourcare Reiseparkhaus, An der Gehespitz 74 und Neu-Isenburg-Zentrum Haltestelle Frankfurter Straße Offenbach - am Kiosk / Städtische Kliniken, Sprendlinger Landstrasse Rodenbach - Niederrodenb. Kreissparkasse Rodgau-Weiskirchen - Netto Parkplatz Rödermark-Ober-Roden Frankfurter Str. Shell Tankstelle (ehemals Kipferls Reisen) Schlüchtern am Autohof amRasthaus hinten Seligenstadt - amBahnhof Steinau - Bushaltestelle Netto-Parkplatz Wächtersbach - Bahnhof Wiesbaden am Hauptbahnhof (Aufpreis € 25,-) DOLCE VITA Haustürabholung: Nutzen Sie den Dolce Vita-Transfer Service und starten Sie sorgenfrei in den Urlaub. Gerne holen wir Sie gegen einen kleinen Aufpreis von € 40,- pro Person mit dem Taxi oder Kleinbus direkt zu Hause ab und bringen Sie nach Ihrer Reise auch wieder bis zur Haustüre. Möglich ab mindestens 2 Personen. Achtung: Nur gültig im Raum Fulda, Main-KinzigKreis und Rhein-Main-Gebiet bis auf die höhe Frankfurt/Main. Ab Region Wiesbaden/Mainz/Taunus undRegionGiessen gilt einAufpreis von € 65,- pro Person. Bundesweiter Anreiseservice: Da unser Reisekatalog auch bundesweit vertrieben wird und dadurch auch immer mehr Gäste von unserer Leistung und Service profitieren, bieten wir Ihnen nun eine bundesweite Anreise in die osthessische Region auf Anfrage an. Sie reisen einen Tag vor dem ausgeschriebenenAbfahrtsterminen bequemmit der Bahn an, werden von uns amBahnhof empfangen und übernachten in einem gepflegten Landgasthof inklusive Frühstück. Dort holen wir Sie am Morgen des ersten Urlaubstages ab und bringen Sie zu unserem Fernreisebus! Den Preis für diesen Service berechnen wir Ihnen individuell. Erkundigen Sie sich einfach bei Buchung. Gerne können Sie auch mit Ihrem eigenen PKW anreisen, übernachten und diesen für die Dauer der Reise kostenlos abstellen. Wir freuen uns, Sie herzlichst an Bord zu begrüßen. Einfach telefonisch anmelden: stehen wir Ihnen von Mo - Fr von 08:30 Uhr bis 17:30 Uhr gerne telefonisch zur Verfügung und beraten Sie gerne zu Ihrem Wunschreiseziel. Samstags ist unser Büro geschlossen! Wir freuen uns auf Ihren Anruf! Wo kann ich zusteigen? Unsere Zustiegsstellen und unser bundesweiter Anreiseservice Reisen mit Kultur & Lebensfreude DolceVita Reiseclub Auslieferung unserer neuen Zubringerfahrzeuge

4DolceVita Reiseclub Inklusive Heissluftofen und Bierzapfanlage! garantiert

5 DolceVita Reiseclub Mit unserem silbernen Logo garantieren wir für den Einsatz unserer Dolce-Vita-Premium-Class, unserer eigenen Komfortklasse. Erleben Sie eine völlig neue Dimension des mobilen Geniessens. In bequemen Plüschsesseln mit Teillederumfang - weit über dem Straßenverkehr - bei einem riesigen Sitzabstand platz nehmen und ruhig durch die Landschaft dahin schweben und wenn Sie einen Wunsch haben, verwöhnt Sie unser Bordservice mit kleinen aber feinen Snacks aus der Bordküche oder serviert Ihnen am Sitzplatz ein kaltes oder warmes Getränk. Unsere Fahrzeuge, extra für unser Unternehmen gebaut, verfügen über einen Fußboden in S c h i f f s b o d e n o p t i k , S c h l a f s e s s e l m i t Teillederumfang, Fußrasten, Bordserviceruf, WC /Bo r d t o i l e t t e , g r oße Bo r dküche mi t Mikrowelle, Kaffeemaschine, Würstchensieder, Boiler, 220V Stromversorgung, Steckdosen an jedem Sitzplatz, Klimaanlage, Klapptische am S i t z p l a t z , E n t e r t a i nme n t s y s t em m i t Fernsehempfang, Fahrerblickfeldkamera, GPSNavigationssystem, u.v.m. Von Ihrem Sitzplatz aus sehen Sie unsere Bildschirme. Hier können Sie ebenfalls per GPS ähnlich wie im Flugzeug die Fahrstrecke mit verfolgen. DVD/Video gehört serienmäßig zu unserer Komfortausstattung. Langewei le auf der Autobahn ist hier ein Fremdwort. Notbrems-Assistenten sind bei uns Serie! Alle 2-4 Minuten wird die gesamte Luft in unseren Fahrzeugen ausgetauscht, dafür sorgen unsere modernen Klimaanlagen. Zudem verfügen wir in den Bussen über virale Filterschutzsysteme, welche 99,9 % aller Viren, Keime, Pilze und „bösen Geister“ aus der Luft herausfiltern! Bei uns reisen Sie sicher! garantiert

6DolceVita Reiseclub Während Ihr Fahrer beim einsteigen in den Bus Ihr Reisegepäck verstaut, begrüßt Sie bereits Ihre Reisebegleitung an der vorderen Einstiegstür und heißt Sie „Willkommen an Bord“. Unsere Reiseteams halten an Bord unserer Busse ein umfangreiches Sortiment an kalten und warmen Getränken sowie ein Angebot an warmen Speisen wie z.B. heiße Rindswürstchen, Bockwürstchen, Wiener oder auch frischen Kartoffelsalat oder Nudelsalat bereit. Oft bieten wir auf der Anreise als Stammessen auchmal eine heiße Frikadelle mit hausgemachtemKartoffelsalat an. Diverse Suppen und Eintöpfe, unsere „Currywurst Spezial“ oder auch ein leckeres Chili con Carne runden das Speiseangebot ab. Auch für Vegetarier halten wir eine fleischlose Suppe oder Eintopf bereit. Bei uns genießen Sie nicht nur frischen Filterkaffee, sondern unsere zusätzlich eingebauten Kaffeevollautomaten bereiten Ihnen einen leckeren Cappuccino, Espresso, Latte Macchiato und andere Kaffeespezialitäten zu. Bereits heute verfügen zwei unserer neuesten Busse über eine Bierzapfanlage, wo Sie ein leckeres frisch gezapftes Pils vomFass genießen können. Und dies alles während der Fahrt. Von unserer freundlichen Stewardess oder Reisebegleitung werden Sie während der Fahrt am Sitzplatz bedient. Also einsteigen, sich wohlfühlen - das ist Urlaub von Anfang an. All diese schönen Dinge können an Bord unserer Busse käuflich erworbenwerden, so dass ein eigenesMitbringen von Speisen undGetränken nicht notwendig ist! Nachdem alle Gäste an der letzten Zustiegsstelle in unseren Reisebus eingestiegen sind, unser reiseleitender Fahrer die Offizielle Begrüßung gemacht und den Bus erklärt hat, beginnt in der Regel unser „Sektbegrüßungsfrühstück“ - eine schöne Geste, die wir von Anfang an in unsere Reisen eingebunden haben. Früher gab es zwei kleine belegte Zwergenbrötchen und ein Glas Sekt dazu. Diesen Service haben wir seit 2 Jahren umgestellt und Sie bekommen jetzt ein großes mit reichlich Wurst oder Käse belegtes Brötchen, welches von unserem Dorfmetzger, der Landmetzgerei Fröhlich aus Marbach, morgens vor Abfahrt der Busse frisch gebacken und belegt und an den Bus geliefert wird. Wir halten für eine Reisegruppe jeweils ein drittel Salami, Jagd- oder Schinkenwurst und Käsebrötchen bereit. Dazu reichen wir ein Stück Obst (entweder einen Apfel oder eine Banane, was eben gerade vor Abfahrt frisch eingekauft werden konnte) sowie ein Glas Sekt. Der Sekt ist nicht austauschbar, wenn Sie etwas anderes dazu noch trinken möchten, etwas kaltes oder einen frischen Kaffee, kann dieser bei unserer Reisebegleitung zusätzlich käuflich erworben werden. Somit können Sie es sich schon auf der Anreise bequemmachen und diesen Service genießen. Das Sektbegrüßungsfrühstück ist auf jeder Reise imReisepreis inklusive. Genießen Sie unseren Bordservice von Anfang an!

Wer sich früh entscheidet, wird von uns belohnt: Wir gewähren stolze 4% vom Grundreisepreis. Auf dem unteren Blattrand einer jeden Reise können Sie sehen, bis zu welchem Datum die Reise gebucht und anschließend komplett bezahlt werden muss. Sollten Sie keinen Hinweis finden (also nur unsere Telefon-Nummer), ist die entsprechende Reise leider nicht rabattfähig. Voraussetzung ist die verbindliche Buchung bis zum angegebenen Datum und Zahlung des Gesamtreisepreises direkt nach Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung. Dieses Angebot ist gültig auf den Grundreisepreis (Grundpreis ohne Zusatzleistungen wie Sonderleistungen, EZ-Zuschläge oder Ausflüge). Bitte geben Sie uns bei Buchung einen Hinweis, wenn Sie dieses Angebot in Anspruch nehmen möchten, dann wird der Rabatt auf Ihrer Rechnung gleich in Abzug gebracht! Nicht kombinierbar mit Gruppenrabatt oder anderen Rabatten - entweder - oder. Hier freut sich Ihr Urlaubs-Sparschwein! 7 DolceVita Reiseclub Mehr als 7500 Gäste profitierten in den letzten Jahren von diesem unschlagbaren ZinsAngebot - das kann Ihnen keine Bank bieten! Unsere edlen Reisegutscheine Die tolle Weihnachtsgeschenk-Idee Verschenken Sie Ihren Lieben, Ihren Eltern, Ihren Freunden, Verwandten und Bekannten doch einen unserer edlen Reisegutscheine. Sie können wählen zwischen einem Weihnachtsmotiv oder einem neutralen Motiv. Bestimmen Sie den Geld-Wert des Reisegutscheins selbst oder verschenken Sie eine ganze Reise aus unserem Katalog. Einfach bei uns anrufen und einen Gutschein bestellen. Dieser kommt per Post zusammen mit einer Rechnung, die Sie ganz einfach und bequem überweisen können. Einfacher geht´s nicht oder? Weihnachten neutrales Motiv

Traumküste bei Limone am Gardasee Beim ersten Durchblättern unseres Kataloges werden Sie feststellen, daß unsere Reiserouten, Programmabläufe und Tagesausflüge exakt und nach den neuesten Sicherheitsbestimmungen gestaltet sind, einen optimalen Ablauf garantieren und den Reisewünschen unserer Gäste gerecht werden. Unsere Hotels entsprechen einem sehr hohen Standard. Alle Vertragshotels sind von uns persönlich getestet und sorgfältig ausgewählt. Wir überlassen nichts dem Zufall, denn Ihre Wohlfühltage mit uns sollen zum unvergeßlichen Erlebnis werden. Ihre Reiseanmeldung kann telefonisch erfolgen: Sie erreichen uns von montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 17.30 Uhr über Telefon 06655-9110785 in unserem Büro. Samstags ist unser Büro geschlossen. Auch Ihre telefonische Buchung ist für uns und für Sie verbindl ich. Sie erhal ten dann automatisch von uns Ihre Reisebestätigung, welche auch gleichzeitig Ihre Rechnung ist. Unter www.dolcevita-reiseclub.de erreichen Sie uns in unserem „Virtuellen Reisebüro“ nicht nur 24 Stunden am Tag, sondern können jede Reise aus diesem Katalog und noch viel mehr online buchen. Mi t Anmeldung einer Reise wi rd eine Anzahlung von 20 % des Gesamtreisepreises fällig. Der Restbetrag ist spätestens 21 Tage vor Reiseantritt zahlbar. Bei allen Zahlungen ist es wichtig, die Rechnungs-Nummer anzugeben, um Ihren Betrag zuordnen zu können. Wir empfehlen Ihnen den Abschluß einer Reiseversicherung. Bitte beachten Sie unsere Angebo t e de r Han s eMe r k u r Re i s e - versicherungs AG auf unserer Katalogseite 9. Wir bestätigen Ihnen direkt bei Anmeldung und mit Ihrer Reisebestätigung Ihren Sitzplatz im Reisebus. Die Sitzplätze werden nach Eingang der Buchung vergeben, d.h. wer in den vorderen Sitzreihen des Busses sitzen möchte, sollte sich sehr früh anmelden. Nach den guten Erfahrungen der Vergangenheit ist das Rauchen in unseren Fernreisebussen zum Wohle al ler Mi treisenden nicht gestattet. Ausreichende Pausen sind vorgesehen. Im großen Gepäckraum des Fahrzeugs wird Ihr Gepäck s i cher beförder t . Se l bs t - verständlich hilft Ihnen unser Fahrer beim Ein- und Ausladen Ihres Gepäckes aus dem Bus. Wir haften während des Transportes nicht für beschädigtes oder verloren gegangenes Gepäck und empfehlen Ihnen daher den Abschluß einer Reisegepäckversicherung auf Seite 7 dieses Kataloges. Ihr Handgepäck findet Platz in der Gepäckablage über Ihrem Sitzplatz und wir befördern pro Person einen Koffer, welcher 20 Kg pro Gast nicht überschreiten sollte. Alle Reisen unterliegen kalkulatorisch einer Mindestteilnehmerzahl. Diese liegt bei uns bei 15 Personen. Bei Ni chter rei chen der Mi ndes t te i l nehmerzah l kann d i e ent - sprechende Reise bis spätestens 2 Wochen vor Abreise abgesagt werden. Ausflugsfahrten am Reiseziel, sofern nicht im Reisepreis enthalten, können ebenfalls erst bei Erreichen der Mindestteilnehmerzahl durchgeführt werden. Bei Ausfall einer gebuchten Reise wird Ihre getätigte Zahlung selbstverständlich zurückerstattet oder auf Ihren Wunsch hin gerne auf andere Reisen oder Termine aus unseremProgrammübertragen. Unsere AGB´s finden Sie auf Seite 10 dieses Kataloges. Alle Reisen aus unseremProgramm sind nach den Richtlinien des Gesetzes Insolvenzschutzversichert. Ihren gültigen Versicherungsschein erhalten Sie mit Ihrer Reisebestätigung. Für alle Reisen benötigen Sie grundsätzlich einen gültigen Personalausweis und wir weisen Sie darauf hin, dass Sie bei Reisen ins Ausland generell gültige Ausweispapiere benötigen. Die Ausweise müssen in der Regel bei Reiseantritt noch 6 Monate Gültigkeit haben. Sollten Sie für eine Reise einen Reisepass oder ein Visum (GUS-Staaten) benöt igen, i st dies in der jewei l igen Reiseausschreibung aufgeführt. NEU: Seit dem Brexit verlangt Großbritannien für die Einreise auch einen Reisepass, der beim Datum des Ausreise noch 6 Monate gültig ist. Für Gäste, welche nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, gelten oft andere Ei nre i sebes t immungen . Bi t t e informieren Sie sich dann entsprechend bei den zuständigen Konsulaten oder Behörden. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, ob es für das entsprechende Reiseland spezielle Gesundheits- und Impfbestimmungen gibt. Kurtaxen sowie die 2015 neu eingeführte Bettensteuer in Italien sind generell nicht im Reisepreis inklusive. Diese sind wie bei jedem anderen Reiseveranstalter direkt bei Abreise imHotel zu entrichten. Sie erhalten: 2% Nachlass bei Anmeldung von mindestens 10 Personen 3% Nachlass bei Anmeldung von mindestens 20 Personen oder einen Sonderzustieg! Voraussetzung für die Gruppenermäßigung ist die geschlossene Anmeldung der Gruppe auf nur einer gemeinsamen Reisebestätigung/Rechnung und die dazugehörige einmalige Zahlung. Posten Sie uns, ihre Reiseerlebnisse sowie Ihre Urlaubsfotos auf unserer Fan-Page! Fan werden lohnt sich. Nehmen Sie teil an Gewinnspielen und empfehlen Sie den Dolce Vita Reiseclub über Facebook ihren Freunden, Verwandten und Bekannten. Schließen Sie nette Bekanntschaften und erleben auch Sie das Gefühl „Dabei gewesen zu sein“! Like us! 8DolceVita Reiseclub

Reiseclub DolceVita 9 Der Corona-Reiseschutz ist nur in Verbindung mit einer Reiserücktrittskostenversicherung oder einem 5-Sterne-Premium-Schutz buchbar.

DolceVita Reiseclub 10 1. Abschluss des Pauschalreisevertrags 1.1. Reiseanmeldungen können mündlich, telefonisch, durch E-Mail, SMS oder Fax erfolgen. Der Reisevertrag soll mit den Formularen des Reiseveranstalters (Reiseanmeldung und Reisebestätigung) einschließlich sämtlicher Abreden, Nebenabreden und Vorgaben des Reisenden geschlossen werden. Bei Vertragsschluss erhält der Reisende durch E-Mail, Fax oder SMS etc. die Reisebestätigung, die auch als Bestätigung des Vertrags dient und § 651d Abs. 3 S. 2 BGB entspricht. Sind beide Teile bei Vertragsschluss anwesend oder wird der Vertrag außerhalb der Geschäftsräume des Veranstalters geschlossen, so hat der ReisendeAnspruch auf eine Bestätigung des Vertrags in Papierform. 1.2. An die Reiseanmeldung ist der Reisende 10 Tage, bei Reiseanmeldung per Fax, E-Mail und SMS 5 Tage, gebunden. Innerhalb dieser Frist wird die Reise durch den Veranstalter bestätigt. 1.3. Telefonisch nimmt der Veranstalter, worauf der Reisende ausdrücklich hinzuweisen ist, lediglich verbindliche Reservierungen vor. Danach soll der Reisevertrag nach Ziff. 1.1. geschlossen werden. 1.4. Eine von der Reiseanmeldung abweichende oder nicht rechtzeitige Reisebestätigung ist ein neuer Vertragsantrag, an den der Veranstalter 10 Tage gebunden ist und den der Reisende innerhalb dieser Frist annehmen kann. 1.5. Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr richten sich nach den Erläuterungen auf unserer Internetseite und den dort abrufbaren Reisebedingungen. 1.6. Bei Reiseanmeldungen über Internet bietet der Reisende dem Veranstalter den Abschluss des Reisevertrags durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ verbindlich an. Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung (Reiseanmeldung) unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt (nur Eingangsbestätigung, keine Annahme). Die Annahme erfolgt durch die Reisebestätigung innerhalb von 3 Tagen. Im Übrigen sind die Hinweise für Buchung und Reisebestätigung auf der Internetseitemaßgeblich. 2. Vermittelte Leistungen – weitere erst nach Beginn der Reise erbrachte Leistungen 2.1.Bei ausdrücklich und eindeutig im Prospekt, den Reiseunterlagen und in den sonstigen Erklärungen als vermittelt bezeichneten zusätzlichen Nebenleistungen (Besuch von Veranstaltungen etc.) sind wir nicht Veranstalter, sondern lediglich Vermittler i.S. des § 651v BGB. Als Vermittler haften wir insofern grundsätzlich nur für die Vermittlung (einschließlich von uns zu vertretender Buchungsfehler nach § 651x BGB), nicht jedoch für die vermittelten Leistungen selbst (vgl. §§ 675, 631 BGB). Unsere vertragliche Haftung als Vermittler ist ausgeschlossen, soweit nicht Körperschäden, Vorsatz oder grobe F a h r l ä s s i g k e i t v o r l i e g e n , H a u p t p f l i c h t e n a u s d em Reisevermittlervertrag betroffen sind, eine zumutbare Möglichkeit zum Abschluss einer Versicherung besteht oder eine vereinbarte Beschaffenheit fehlt. 2.2. Für Leistungen, die erst nach Beginn der Erbringung einer Pauschalreiseleistung vom Reisenden z.B. am Urlaubsziel ausgewählt werden, ist ebenfalls Ziff. 2.1. maßgeblich. 3. Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Formalitäten 3.1.Der Veranstal ter unterr ichtet den Reisenden vor der Reiseanmeldung über allgemeine Pass- und Visumerfordernisse einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sow i e übe r gesundhe i t spo l i ze i l i che Fo rma l i t ä t en des Bestimmungslands (einschließlich zwischenzeitlich eingetretener Änderungen).3.2. Nach Erfüllung der Informationspflicht gemäß Ziff. 3.1. hat der Reisende selbst die Voraussetzungen für die Reiseteilnahme zu schaffen und die erforderlichen Reiseunterlagen mitzuführen, sofern sich der Veranstalter nicht ausdrücklich zur Beschaffung der Visa oder Reiseunterlagen bzw. Bescheinigungen etc. verpflichtet hat. 3.3. Kann die Reise infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen nicht angetreten werden, so ist der Reisende hierfür verantwortlich, wenn dies allein auf sein schuldhaftes Verhalten zurückzuführen ist (z.B. ungültiges Visum, fehlende Impfung). Insofern gilt Ziff. 9. (Rücktritt) entsprechend. 4. Zahlungen 4.1. Das Fordern oder Annehmen von Zahlungen (An- bzw. Restzahlung) des Reisenden ist nach Abschluss des Vertrags nur bei Bestehen eines wirksamen Kundengeldabsicherungsvertrags und Übermittlung des Sicherungsscheins zulässig. 4.2. Nach Abschluss des Reisevertrags sind 20 % des Reisepreises zu zahlen, soweit die Parteien keine abweichende ausdrückliche Vereinbarung treffen. 4.3. Der Restbetrag ist auf Anforderung frühestens drei Wochen vor Reisebeginn Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen, soweit für die Reise erforderlich und/oder vorgesehen (z.B. Hotelgutschein oder Beförderungsschein), zu zahlen. Für Reisenmit einer Mindestteilnehmerzahl ist der Restbetrag zu zahlen, wenn der Veranstalter nicht mehr nach Ziff. 13. (siehe unten) zurücktreten kann. 4.4. Vertragsabschlüsse zwei Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Reisenden zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen, soweit für die Reise erforderlich und/oder vorgesehen (z.B. Hotelgutschein oder Beförderungsschein).4.5. Sofern der Reisende die fälligen Zahlungen (An- und Restzahlung) nicht leistet, kann der Reiseveranstalter nach Mahnung und angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und eine Rücktrittsentschädigung nach Ziff. 9. (siehe unten) verlangen. 5. Leistungen und Pflichten 5.1. Der Veranstalter behält sich Änderungen vom Prospekt/Katalog vor, insbesondere Änderungen der Leistungsbeschreibung sowie der Preise. Er darf eine konkrete Änderung der Prospekt- und Preisangaben erklären, wenn er den Reisenden vor Reiseanmeldung hierüber informiert. 5.2. Der Veranstalter hat Informationspflichten vor Reiseanmeldung, soweit dies für die vorgesehene Pauschalreise erheblich ist, nach § 651d Abs. 1 BGB zu erfüllen (insbesondere über wesentliche Eigenschaften der Reise, Reisepreis, An- und Restzahlung, Mindestteilnehmerzahl, Rücktrittsentschädigungen, Formblatt für Pauschalreisen). 5.3. Vertragsinhalt und Leistungen bestimmen sich nach den vor Reisebeginn gemachten Angaben des Veranstalters nach Ziff. 5.1. und insbesondere den vereinbarten Vorgaben des Reisenden, soweit nicht ausdrücklich anderes vere i nbar t i s t . Si e so l l en i n der Re i seanme l dung und Reisebestätigung enthalten sein (siehe oben Ziff. 1.). Außerdem ist dem Reisenden, sofern nicht bereits in der Annahme des Antrags (Reisebestätigung – siehe oben Ziff. 1.) bei Vertragsschluss enthalten, unverzüglich nach Vertragsschluss eine vollständige Reisebestätigung oder Abschrift des Vertrags zur Verfügung zu stellen. 5.4. Der Veranstalter hat über seine Beistandspflichten zu informieren und diese nach § 651q BGB zu erfüllen, wenn sich der Reisende z.B. hinsichtlich der vereinbarten Rückbeförderung oder anderen Gründen in Schwierigkeiten befindet. Bei vom Reisenden verschuldeten Umständen kann der Veranstal ter Ersatz angemessener und tatsächlich entstandener Aufwendungen verlangen. 5.5. Der Veranstalter hat dem Reisenden rechtzeitig vor Reisebeginn die notwendigen Reiseunterlagen zu übermitteln (Gutscheine, Fahrkarten, Eintrittskarten etc.) und über nach Vertragsschluss eingetretene Änderungen zu unterrichten (siehe auch Ziff. 6. und Ziff. 7.). 5.6. Preis- und Leistungsänderungen nach Vertragsschluss sind in Ziff. 6. sowie Ziff. 7. geregelt. 6. Unerhebliche und erhebliche Leistungsänderungen 6.1. Unerhebliche Änderungen der Reiseleistungen durch den Veranstalter sind einseitig zulässig, aber nur wirksam, wenn sie der Veranstalter gegenüber dem Reisenden z.B. durch E-Mail, Fax, SMS oder in Papierform klar, verständlich und in hervorgehobener Weise vor Reisebeginn erklärt. Die Rechte des Reisenden bei Reisemängeln bleiben hiervon unberührt. 6.2. Erhebliche Vertragsänderungen sind nicht einseitig und nur unter den konkreten Voraussetzungen des § 651g BGB vor Reisebeginn zulässig, über die der Veranstalter ausdrücklich z.B. durch E-Mail, Fax, SMS oder in Papierform zu unterrichten hat. Der Reisende kann zurücktreten oder die angebotene Vertragsänderung bzw. Ersatzreise innerhalb der Annahmefrist des Veranstalters annehmen. Ohne fristgemäße Erklärung des Reisenden gilt das Angebot des Veranstalters als angenommen. Im Übrigen ist § 651g Abs. 3 BGB anzuwenden. 6.3. Wird die erhebliche Änderung oder die Ersatzreise angenommen, so hat der Reisende Anspruch auf Minderung (§ 651m Abs. 1 BGB), wenn die Ersatzreise nicht mindestens gleichwertig ist. Ergeben sich durch die Änderung für den Veranstalter geringere Kosten, so sind dem Reisenden die geringeren Kosten zu erstatten (§ 651mAbs. 2 BGB). 7. Preiserhöhung und Preissenkung vor Reisebeginn 7.1. Der Veranstalter kann Preiserhöhungen bis 8 % des Reisepreises einseitig nur bei Vorliegen der Gründe für die Erhöhung aus sich unmittelbar ergebenden und nach Vertragsschluss erhöhten Beförderungskosten (Treibstoff, andere Energieträger), oder erhöhten Steuern und sonstigen Abgaben (Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren), oder geänderter für die Pauschalreise geltenden Wechselkurse vornehmen. Die hierauf beruhenden Änderungen des vereinbarten und geänderten Reisepreises (Differenz) werden entsprechend der Zahl der Reisenden errechnet, auf die Person umgerechnet und anteilig erhöht. Eine Erhöhung oder Mitteilung zur Erhöhung kann bis 5 Tage vorAbreise erfolgen. Treibstoffkostenklausel Alle Reisen in diesem Katalog sind auf Basis eines Dieselpreises von € 2,25 brutto pro Liter kalkuliert. Sollte der Dieselpreis wieder erwarten extrem steigen, behalten wir uns eine Treibstoffkostenanpassung in Form eines Treibstoffkostenzuschlages bis einen Tag vorAbreise vor. 7.2. Übersteigt die nach Ziff. 7.1. vorbehaltene Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, kann der Veranstalter sie nicht einseitig, sondern nur unter den engen Voraussetzungen des § 651g BGB vornehmen. Er kann dem Reisenden insofern eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass der Reisende sie innerhalb der vom Veranstalter bestimmten angemessenen Frist annimmt oder zurücktritt. 8. Vertragsübertragung – Ersatzreisende 8.1. Der Reisende kann innerhalb einer angemessenen Frist, in jedem Fall bei Zugang nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn in Papierform, durch E-Mail, Fax, SMS etc. erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt. 8.2. Der Veranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. 8.3. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Reisende dem Veranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Der Reiseveranstalter darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und ihm tatsächlich entstanden sind. 8.4. Der Veranstalter hat dem Reisenden nachzuweisen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind. 9. Rücktritt des Reisenden vor Reisebeginn – Nichtantritt der Reise 9.1. Vor Reisebeginn kann der Reisende jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt sollte schriftlich oder in Textform (E-Mail, Fax, SMS) gegenüber dem Veranstalter erfolgen. Ausreichend ist der Rücktritt gegenüber dem Reisevermittler. Maßgeblich ist der Zugang des Rücktritts bei dem Veranstalter oder Vermittler. 9.2. Tritt der Reisende vom Vertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Der Reiseveranstalter kann jedoch eine angemessene Entschädigung bei Busreisen nach Ziff. 9.3. verlangen. Bei den sonstigen Reisen gilt Ziff. 9.5. 9.3. Unsere Entschädigungspauschalen bei Busreisen Ab dem Tag der Anmeldung bis 40 Tage vor Reisebeginn 20 %, ab 39. Tag bis 24. Tag vor Reisebeginn 35 %, ab 23. Tag bis 17. Tag 50%, ab 16. Tag bis 4 Tage vor Reisebeginn 85 %, ab dem 4. Tag vor Reisebeginn bis zum Tag des Reiseantritts 95 % vom Reisepreis. Pauschalreisen, welche Eintrittskarten für Musical, Theater, Oper oder Konzerte beinhalten gilt folgende Stornostaffel: Bis 90 Tage vor Reisebeginn: 40 % des Reisepreises, 89. bis 60 Tage vor Reisebeginn 60 % des Reisepreises, 59. bis 31. Tage vor Reisebeginn 80 % des Reisepreises, ab 30 Tage vor Reisebeginn 95% des Reisepreises. 9.4. Dem Reisenden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Anspruch auf Entschädigung nicht entstanden oder die Entschädigung wesentlich niedriger als die angeführte Pauschale sei. 9.5. Bei Reisen, die nicht unter Ziff. 9.3. fallen, bestimmt sich die Höhe der Entschädigung nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie abzügl ich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt. Der Veranstalter hat insoweit auf Verlangen des Reisenden die Höhe der Entschädigung zu begründen. 9.6. Nach dem Rücktritt des Reisenden ist der Veranstalter zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet. Die Rückerstattung hat unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung, zu erfolgen. 9.7. Abweichend von Ziff. 9.2. kann der Reiseveranstalter vor Reisebeginn keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Best immungsor t erhebl ich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich i.S. dieses Untertitels, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. 10. Umbuchungen undÄnderungen auf Verlangen des Reisenden 10.1. Grundsätzlich besteht nach Vertragsschluss kein Anspruch des Reisenden auf Änderungen des Vertrags. Der Veranstalter kann jedoch, soweit für ihn möglich, zulässig und zumutbar, Wünsche des Reisenden berücksichtigen. 10.2. Verlangt der Reisende nach Vertragsschluss Änderungen oder Umbuchungen, so kann der Veranstal ter bei Umbuchungen etc. als Bearbeitungsentgelt pauschaliert 15 EURO verlangen, soweit er nicht nach entsprechender ausdrücklicher Information des Reisenden ein höheres Bearbeitungsentgelt oder eine höhere Entschädigung nachweist, deren Höhe sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Werts der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie dessen bestimmt, was der Reiseveranstalter durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann. 11. Reiseabbruch Wird die Reise nach Reisebeginn infolge eines Umstandes abgebrochen oder wird eine Leistung aus einem Grund nicht in Anspruch genommen, der in der Sphäre des Reisenden liegt (z.B. Krankheit), so hat der Veranstalter bei den Leistungsträgern die Erstattung ersparter Aufwendungen sowie erzielter Erlöse für die nicht in Anspruch genommenen Leistungen zu erreichen, sofern es sich nicht um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder gesetzliche oder behördliche Bestimmungen dementgegenstehen. 12. Kündigung bei schwerer Störung durch den Reisenden – Mitwirkungspflichten 12.1. Der Veranstalter kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung erheblich weiter stört, so dass seine weitere Teilnahme für den Veranstalter und/oder die Reisenden nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt entsprechend auch, wenn der Reisende sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. Dem Veranstalter steht in diesem Fall der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung(en) ergeben. Schadensersatzansprüche des Veranstalters bleiben insofern unberührt. 12.2. Der Reisende soll die ihm zumutbaren Schritte (z.B. Information des Veranstalters) unternehmen, um drohende ungewöhnlich hohe Schäden abzuwenden oder gering zu halten. 13. Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl - Mindestteilnehmerzahl 13.1. Der Veranstal ter hat den Reisenden vor Reiseanmeldung über Mindestteilnehmerzahl und Frist zu informieren. Die Mindestteilnehmerzahl liegt bei unseren Reisen wenn nicht ausdrücklich im Leistungsfeld anders aufgeführt bei 20 Personen. 13.2. Der Veranstalter kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn sich für die Pauschalreise weniger Personen als die im Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl angemeldet haben. 13.3. Ist die Mindestteilnehmerzahl nach Ziff. 13.1. nicht erreicht und will der Veranstalter zurücktreten, hat der Veranstalter den Rücktritt innerhalb der im Vertrag bestimmten Frist zu erklären, jedoch spätestens bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen 20 Tage, bei einer Reisedauer von zwei bis höchstens sechs Tagen 7 Tage und bei einer Reisedauer von weniger als zwei Tagen 48 Stunden – jeweils vor Reisebeginn. 13.4. Tritt der Reiseveranstalter vom Vertrag zurück, verliert er den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. 13.5. Der Veranstalter ist infolge des Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet und hat die Rückerstattung unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, zu leisten. 14. Rücktritt des Veranstalters bei unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen 14.1. Der Veranstalter kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn er aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist und er den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis vom Rücktrittsgrund erklärt. 14.2. Durch den Rücktritt nach Ziff. 14.1. verliert der Veranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, ist zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet und hat insofern unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, die Rückerstattung zu leisten. 15. Reisemängel, Rechte undObliegenheiten des Reisenden 15.1. Mängelanzeige durch den Reisenden: Der Reisende hat dem Veranstalter einen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Wenn der Veranstalter wegen der schuldhaften Unterlassung der Anzeige durch den Reisenden nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende keine Minderung nach § 651m BGB oder Schadensersatz nach § 651n BGB verlangen. 15.2. Adressat der Mängelanzeige Reisemängel sind während der Reise bei der Reiseleitung anzuzeigen. Ist eine Reiseleitung oder ein Vertreter des Veranstalters nicht vorhanden oder nicht vereinbart, sind Reisemängel, sofern eine schnelle Verbindung möglich ist, direkt beim Veranstalter oder der in der Reisebestätigung angeführten Kontaktstelle oder dem Reisevermittler anzuzeigen (E-Mail, Fax, Telefonnummern ergeben sich aus der Reisebestätigung). 15.3. Abhilfeverlangen und Selbstabhilfe: Der Reisende kann Abhilfe verlangen. Der Veranstalter hat darauf den Reisemangel zu beseitigen. Adressat des Abhilfeverlangens ist die Reiseleitung. Im Übrigen gilt Ziff. 15.2. (siehe oben). Wenn der Veranstalter nicht innerhalb der vom Reisenden gesetzten angemessenen Frist abhilft, kann der Reisende selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Wird die Abhilfe verweigert oder ist sie sofort notwendig, bedarf es keiner Frist. Der Veranstalter kann die Abhilfe nur verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Werts der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. In diesen Fällen gilt § 651k Abs. 3 bis Abs. 5 BGB. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Reisenden über Ersatzleistungen, Rückbeförderung etc. und Folgen konkret zu informieren und seine Beistandspflichten zu erfüllen (vgl. § 651q BGB). 15.4. Minderung: Für die Dauer des Reisemangels mindert sich nach § 651m BGB der Reisepreis.Auf Ziff. 15.1. (siehe oben) wird verwiesen. 15.5. Kündigung: Wird die Pauschalreise durch den Reisemangel erheblich beeinträchtigt, kann der Reisende den Vertrag nach Ablauf einer von ihm zu setzenden angemessenen Frist kündigen. Verweigert der Veranstalter die Abhilfe oder ist sie sofort notwendig, kann der Reisende ohne Fristsetzung kündigen. Die Folgen der Kündigung ergeben sich aus § 651l Abs. 2 und Abs. 3 BGB. 15.6. Schadensersatz: Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz nach § 651n BGB verlangen. Bei Schadensersatzpflicht hat der Veranstalter den Schadensersatz unverzüglich zu leisten.15.7. Anrechnung von Entschädigungen: Hat der Reisende aufgrund desselben Ereignisses gegen den Veranstalter Anspruch auf Schadensersatz oder auf Erstattung eines infolge einer Minderung zu viel gezahlten Betrages, so muss sich der Reisende den Betrag anrechnen lassen, den er aufgrund desselben Ereignisses als Entschädigung oder als Erstattung nach Maßgabe internationaler Übereinkünfte oder von auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften nach § 651p Abs. 3 BGB erhalten hat. 16. Haftungsbeschränkung 16.1. Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder soweit der Veranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. 16.2. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf diesen beruhende gesetzliche Bestimmungen, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich der Veranstalter gegenüber dem Reisenden auf diese Übereinkommen und die darauf beruhenden gesetzlichen Bestimmungen berufen.16.3.Auf Ziff. 15.7. (Anrechnung von Entschädigungen) wird verwiesen. 17. Verjährung – Geltendmachung 17.1. Die Ansprüche nach § 651i Abs. 3 Nr. 2., 4. bis 7. BGB sind gegenüber dem Veranstalter oder dem Reisevermittler, der die Buchung vorgenommen hat, geltend zu machen. 17.2. DieAnsprüche des Reisenden – ausgenommen Körperschäden – nach § 651i Abs. 3 BGB (Abhilfe, Kündigung, Minderung, Schadensersatz) verjähren in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tage, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte. 18. Verbraucherstreitbeilegung undOnline-Streitbeilegungsplattform 18.1. Unser Unternehmen Dolce Vita Reiseclub GBR nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. 18.2. Online-Streitbeilegungsplattform: Die Europäische Kommission stellt unter eine Plat t form zur Onl ine-Bei legung verbraucherrecht l icher St rei t igkei ten für Vertragsabschlüsse über die Internetseite des Veranstalters oder mittels E-Mail bereit. 19. Gerichtsstand a) Der Reisende kann den Reiseveranstalter an dessen Sitz verklagen. b) Für klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisendenmaßgeblich, sofern es sich nicht umVollkaufleute oder Personen handelt, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgeblich. 20. Unwirksamkeit von einzelnenBestimmungen Die Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen begründet nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages imÜbrigen. 21. Irrtümer undDruckfehler Für Irrtümer und Druckfehler in diesem Katalog übernimmt der Reiseveranstalter keine Haftung. 22. Reiseveranstalter Soweit nicht anders imLeistungsfeld der jeweiligenReise beschrieben: Dolce Vita ReiseclubGbR, Fuldaer Str. 3-5, D-36119 Neuhof Telefon 06655-9110785, Telefax 06655-9110784 e-Mail: dolcevita-reiseclub@t-online.de - www.dolcevita-reiseclub.de

11 DolceVita Reiseclub Erlebnisreisen Wiesmoor Ostfriesland Seite 14 Holsteinische Schweiz Küstenzauber Seite 15 Nordfriesischer Inselzauber m. Sylt Seite 16 Inselhüpfen in Ostfriesland Seite 17 Land zwischen 2 Meeren Seite 18 Nord-Ostsee-Kanal Seite 19 Kieler Woche mit Lübeck Seite 20 Exklusivreise zur Kieler Woche Seite 21 Hafengeburtstag in Hamburg Seite 22 Bremen-HH-Bremerhaven Seite 23 Insel Fehmarn Seite 24 Insel Rügen mit Usedom Seite 25 All-Inklusive im Erzgebirge Seite 26 Altes Land Seite 27 Single Reise Oberwiesenthal Seite 28 Mit Volldampf durch Sachsen Seite 29 Hochzeit des Figaro Dresden Seite 30 Traumhaftes Vogtland Schlosshotel Seite 31 Lüneburger Heide Seite 32 Romantischer Harz Seite 33 Mecklenburger Seenplatte Seite 34 Templin Uckermark Seite 35 Seen in Mecklenburg Seite 36 Wismar, Hansestädte der Ostsee Seite 37 Görlitz Bautzen-Zitterauer Gebirge Seite 38 Spreewald Cottbus Seite 39 Kulmbacher Bierwochenende Seite 40 Muttertag im Fichtelgebirge Seite 41 Fränkische Schweiz Seite 42 Bayerischer Wald Rimbach Seite 43 Chiemsee Seite 44 Saarland erleben Seite 45 Die Mosel erleben mit Eifel Seite 46 Schwarzwald-Bodensee Seite 47 Naturpark Altmühltal und Hallertau Seite 48 Donau in Flammen Seite 49 Rheinromantik in Königswinter Seite 50 Rhein in Flammen Seite 51 Romantische Wasserwege in Holland Seite 52 Tulpenblüte in Holland Seite 53 Holländisches Bilderbuch Süden Seite 54 Mit Volldampf durch Holland Seite 55 Lüttich Ardennen - Belgien Seite 56 Brüssel-Flandern Belgien Seite 57 Maastal Belgien Seite 58 Romantischer Elsass Seite 59 Genfer See & Alpenbahnen Seite 60 Vierwaldstätter See Schweiz Seite 62 Rhonetal und Wallis Seite 63 Appenzeller Land Säntis Seite 64 Feldkirch und Voralpenexpress Seite 65 Abtenau Hotel Gutjahr Seite 66 Kaunertal Kirchenwirt Seite 67 Turracher Höhe Seite 68 Zum Brücklwirt in die Steiermark Seite 69 Kärnten - Ossiacher See Seite 70 Kitzbüheler Alpen Seite 72 All-Inklusive in Osttirol Seite 73 Bad Hofgastein Seite 74 Zum Hirschen nach Imst Seite 75 Stubaital Seite 76 Die Wildschönau Seite 77 Urlaub im Zillertal Kohlerhof Seite 78 Gerloser Hof Singender Wirt Seite 80 Sommer in Kolsasberg Seite 81 Zum Almabtrieb nach Reith im Alpachtal Seite 82 Bregenzer Festspiele Seite 83 All-Inklusive light Südtirol Seite 84 Kastelruther Spatzenfest Oktober Seite 85 Kastelruther Spatzen Muttertag Seite 86 Jubiläumsreise Andi und Helga Südtirol Seite 87 Die Glanzlichter Südtirols Seite 88 Südtiroler Seenlandschaften Seite 89 Gardasee Forte Charme Hotel Seite 90 Zauberhaftes Trentino - Arco Seite 91 Traumhafter Südlicher Gardasee Seite 92 Gardasee Königstour Tonelli Seite 93 All-Inklusive am Plattensee Seite 93 Limone Hotel Cristina Seite 94 Gardasee Parkhotel Casimero Seite 95 Gardasee Parkhotel Gritti Bardolino Seite 96 Liomne Leonardo da Vinci Hotel Seite 97 Traumhaftes Lugano und Tessin Seite 98 Urlaub in Abano Terme Seite 99 Comer See Bazzoni Hotel Seite 100 La Dolce Vita am Lago Maggiore Seite 101 Palmenriviera Pietra Ligure Seite 102 Sonnenurlaub in Cesenatico Seite 103 Toskana und Cinque Terre Seite 104 Diano Marina Blumenriviera Seite 105 Wanderreise Toskana Seite 106 Genussreise Emiglia Romagna Seite 107 Arena di Verona 2024 Seite 108 Friaul erleben Seite 110 Die Perlen Sloweniens Seite 111 7 Tage Plattensee Hotel Sirius Seite 112 All-Inklusive am Plattensee Seite 113 Insel KRK - Hotel Malin Malinska Seite 114 Insel KRK - Hotel Falkensteiner Punat Seite 116 Kroaten Rabac Hotel Sanfior Seite 118 Traumhafte Zelena Laguna Porec Seite 120 5-Sterne Khalani Beach Makarska Seite 122 Costa Brava Spanien Tropic Park Seite 124 Südmähren und Bratislava Seite 126 Egerland Loket Seite 127 Hotel Imperial Karlsbad Seite 128 Grand Hotel Pupp Karlsbad Seite 129 Budweis Böhmen Seite 130 Englische Gärten & Schlösser Seite 131 Stettiner Haff und Pommern Seite 132 Schlesien und Riesengebirge Seite 133 Urlaub in Mistroy - Polnische Ostsee Seite 134 Städtereisen Rom mit Assisi und Orvieto Seite 136 Bella Venezia Seite 138 London „amazing & beautiful“ Seite 139 Edinburgh und Glasgow Seite 140 Edinburgh MilitaryTattoo Seite 141 Berlin Spezialreise Sommer Seite 142 Paris - 4-Tage Stadt der Liebe Seite 143 Paris Spezial 5-Tage Seite 144 Wiener Kaiserwalzer „Königstour“ Seite 146 Prag - wie es jeder mag Seite 147 Bratislava und kleine Karpaten Seite 148 Unsere Rundreisen Kleine Irlandrundreise 7-Tage Seite 150 Große Irlandrundreise Seite 152 Schottland RR m. 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DolceVita Reiseclub Reiseclub DolceVita www.dolcevita-reiseclub.de/vereine Unter Telefon 06655-9110785 stehen wir Ihnen von Mo - Fr von 08:30 Uhr bis 17:30 Uhr gerne telefonisch zur Verfügung und beraten Sie gerne zu Ihrem Wunschreiseziel. Wir freuen uns auf Ihren Anruf! 12 Extra für Vereins- und Gruppenreisen: Besuchen Sie unsere InternetSeite mit über 750 ReiseVorschlägen zum sofortigen Ausdruck!

13 DolceVita Reiseclub Beratung und Buchung Telefon 06655-9110785 „Nur Reisen ist Leben, wie umgekehrt Leben Reisen ist!“ (Jean Paul)

Vom Ottermeer zum Nordseestrand Ostfriesland mit Blütenfest und Insel Borkum DolceVita Reiseclub 14 5-Tage Das größte Blütenfest im norddeutschen Raum, in der ostfriesischen Blumenstadt Wiesmoor, hat eine lange Tradition: Jahr für Jahr wird sonntags ein neues Blütenkönigshaus gewählt. Die Blütenkönigin und ihre beiden Prinzessinnen vertreten die Stadt Wiesmoor für ein Jahr auf vielen Veranstaltungen in der gesamten Bundesrepublik. Mit über einer Million frischen Dahlienblüten werden die Korsowagen für den großen Umzug liebevoll von ehrenamtlichen Helfern gesteckt. Ganz Wiesmoor verwandelt sich in ein leuchtendes Blütenmeer. Erleben Sie zudem die Höhepunkte Ostfrieslands und einen spannendenBesuch der Insel Borkum inklusive Inselrundfahrt. 1.Tag:Anreise nachOstfriesland - Leer Morgens Anreise in unserem Dolce-Vita-Premium-Class Fernreisebus mit Verwöhnbordservice und einem Sektbegrüßungsfrühstück und Anreise über die Autobahn nach Ostfriesland. Wir wohnen im sehr guten Hotel Schützenhof in Jever. Alle Zimmer verfügen über Bad/DU/WC, Sat-TV und Schreibtisch. Zum Hotel gehören Rezeption, Restaurant , gemütliche Hotelbar sowie Hallenbad und Sauna. Abendessen als 3-Gang-Menü oder Buffet nachWahl des Küchenchefs. 2.Tag: Emden und Leer mit Tee-Zermonie und Hafenrundfahrt Nach dem Frühstücksbuffet lernen Sie zunächst die historische Innenstadt von Emden während eines Aufenthaltes kennen. Weiterfahrt nach Leer. Heute lernen wir auch eine typische Teezermonie der Ostfriesen kennen. Im Anschluß unternehmen wir noch eine interessante Hafenrundfahrt. Freizeit und Rückfahrt zum Hotel. Abendessen und Übernachtung. 3.Tag: Blütenfest inWiesmoor Nach dem reichhaltigen Frühstücksbuffet fahren wir nach Wiesmoor. Der heutige Tag steht ganz im Zeichen des Blütenfestes. Zunächst besuchen wir die Blumenhalle und den Gartenpark „Blumenreich“ sowie das Torf- und Siedlungsmuseum. Danach können Sie die zahlreichen blumengeschmückten Wagen beim Blütenkorso bewundern. Sie sind über und über mit Blüten geschmückt. Natürlich sind Sie auch Live dabei, wenn die diesjährige Blütenkönigin gewählt wird. Zum Abendessen sind wir wieder imHotel zurück. Übernachtung. 4.Tag:Ausflug auf die Insel Borkum Nach dem reichhaltigen Frühstück geht es heute auf die Insel Borkum. Mit unserem Bus fahren wir nach Emden. Von hier aus fahren wir mit dem Fährschiff auf die traumhafte Insel Borkum. Borkum ist die westlichste und mit knapp 31 Quadratkilometern größte der Ostfriesischen Inseln. Teile der Insel und das angrenzende Watt gehören zum Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer. Dort angekommen, nehmen wir an einer informativen Inselrundfahrt mit örtlichem Bus und zahlreichen Erklärungen teil. Danach Mittagspause und freie Verfügung in der Inselhauptstadt. Am Nachmittag treten wir die Rückfahrt mit dem Schiff nach Emden an. Eine Seefahrt ist Genuss pur. Halten Sie die Nase in den Wind und lehnen Sie sich bequem zurück. Das großzügige Sonnendeck an Bord der Fähre lädt zum Verweilen ein. Schmecken Sie das Salz in der Luft und lauschen Sie dem Rauschen des Meeres. Rückfahrt mit dem Bus zurück ins Hotel nach e i nem er l ebn i sre i chen Tag. Abendessen und Übernachtung. 5.Tag: Meyer Werft Papenburg - Heimreise Nach demFrühstücksbuffet heißt esAbschied nehmen. Wir verlassen unser Hotel und fahren nach Papenburg. In der weltbekannten Meyer-Werft werden wir zu einer geführten Besichtigung erwartet. Hier kommen Sie den großen Kreuzfahrtschiffen ganz nahe. Anschließend treten wir die Rückreise an. Rückkehr im Laufe des Abends in den Heimatorten. Leistungen: Ÿ Fahrt in der Dolce-Vita-Premium-Class Ÿ Verwöhnbordservice und Reisebegleitung Ÿ Sektbegrüßungsfrühstück am Anreisetag Ÿ 4 x Übernachtung im DZ, im familiär geführten Hotel Schützenhof in Jever Ÿ Alle Zimmer sind gemütlich eingerichtet und verfügen über Bad/DU/WC, Telefon, Radio und Sat-TV Ÿ W-LAN im Hotel Ÿ 4 x reichhaltiges Frühstücksbuffet Ÿ 4 x Abendessen als 3-Gang-Menü oder Buffet nach Wahl des Küchenchefs Ÿ 1 x Tagesausflug nach Emden und Leer inklusive einer friesischen Teezeremonie und einer interessanten Hafenrundfahrt Ÿ 1 x Ausflug zum Blütenfest nach Wiesmoor inkl. Tageseintrittskarte, Teilnahme am Blumencorso und Sitzplatz auf der Bühne bei der Wahl der Blütenkönigin Ÿ 1 x Eintritt Blumenhalle & Gartenpark „Blumenteich“ sowie Torf & Siedlungsmusuem Wiesmoor Ÿ 1 x Eintritt und Besichtigung der MeyerWerft inkl. Führung Ÿ 1 x Ausflug auf die Insel Borkum inkl. Schiffahrten, Inselrundfahrt und Freizeit Preise pro Person HP im Doppelzimmer: € 779,- EZ-Zuschlag: € 69,- Weitere Eintrittsgelder/Kurtaxe zahlbar vor Ort Reisetermin: 30.08.2024 bis 03.09.2024 garantiert Inklusive Teezermonie und Insel Borkum! Beratung und Buchung: Telefon 06655-9110785

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