Katalog

nehmerzahl 20 Personen. b) OTH hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben. c) OTH ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. d) Ein Rücktritt von OTH später als d1) 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen, d2) sieben Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens zwei und höchstens sechs Tagen, d3) 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als zwei Tagen vor Reisebeginn ist unzulässig. 7.2 Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück, Ziff. 5.6. gilt entsprechend. 8. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen 8.1 OTH kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung von OTH nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten von OTH beruht. 8.2 Kündigt OTH, so behält OTH den Anspruch auf den Reisepreis; OTHmuss sich jedoch denWert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigenVorteile anrechnen lassen, die OTH aus einer anderweitigenVerwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. 9. Obliegenheiten des Kunden/Reisenden 9.1 Reiseunterlagen Der Kunde hat OTH oder seinen Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht innerhalb der von OTHmitgeteilten Frist erhält. 9.2 Mängelanzeige / Abhilfeverlangen a) Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. b) Soweit OTH infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen. c) Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von OTH vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter von OTH vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel an OTH unter der mitgeteilten Kontaktstelle von OTH zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters von OTH bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinemReisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen. d) Der Vertreter von OTH ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen. 9.3 Fristsetzung vor Kündigung Will der Kunde/Reisende den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er OTH zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von OTH verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. 9.4 Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei Flugreisen; besondere Regeln & Fristen zum Abhilfeverlangen a) Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust, -beschädigung und –verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen vom Reisenden unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R.“) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und OTH können die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich OTH, seinem Vertreter bzw. seiner Kontaktstelle oder demReisevermittler anzuzeigen. Dies entbindet den Reisenden nicht davon, die Schadenanzeige an die Fluggesellschaft gemäß Buchst. a) innerhalb der vorstehenden Fristen zu erstatten. 10. Beschränkung der Haftung 10.1 Die vertragliche Haftung von OTH für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach demMontrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt. 10.2 OTH haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von OTH sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt. OTH haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von OTH ursächlich geworden ist. 11. Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat Ansprüche nach den § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde/Reisende gegenüber OTH geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen. 12. Information zur Identität ausführender Luftfahrtunternehmen 12.1 OTH informiert den Kunden bei Buchung entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen. 12.2 Steht/stehen bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist OTH verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald OTH weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, wird OTH den Kunden informieren. 12.3Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird OTH den Kunden unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, über denWechsel informieren. 12.4 Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte „Black List“ (Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist.), ist auf den Internet-Seiten von OTH oder direkt über http://ec.europa. eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm abrufbar und in den Geschäftsräumen von OTH einzusehen. 13. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften 13.1 OTH wird den Kunden/Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. 13.2 Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden/ Reisenden. Dies gilt nicht, wenn OTH nicht, unzureichend oder falsch informiert hat. 13.3 OTH haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde OTH mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass OTH eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat. 14. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl und Gerichtsstand 14.1 OTHweist imHinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass OTH nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. OTH weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs- Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin. 14.2 Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/Reisenden und OTH die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können OTH ausschließlich an deren Sitz verklagen. 14.3 Für Klagen von OTH gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Pauschalreisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von OTH vereinbart. ---------------------------------------------------------------- © Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt; Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer e. V. und Noll & Hütten Rechtsanwälte, Stuttgart | München, 2017-2018 --------------------------------------------------------------- Reiseveranstalter ist: Firma: Omnibus-Taxi Hirsch GmbH & Co. KG Geschäftsführer: Ilse Hirsch, Stefan Hirsch Straße: Wolfertsbronn 21, 91550 Dinkelsbühl PLZ / Ort: 91550 Dinkelsbühl Telefon: 09851/535-00 Telefax: 09851/535-55 E-Mail: reise@omnibus-taxi-hirsch.de Stand dieser Fassung: Dezember 2022 Hinweise zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten: Verantwortlich für dieVerarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist Omnibus-Taxi Hirsch GmbH & Co. KG, Geschäftsführer Ilse Hirsch, Stefan Hirsch. Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten, insbesondere zu den Ihnen zustehenden Rechten, können Sie auf unserer Homepage unter www.omnibus-hirsch.de/Datenschutz entnehmen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Tagesreisen finden Sie unter www.omnibus-hirsch.de/Tagesreisen 59 Tel. 09851 / 53500 · Fax 09851 / 53555 · email: reise@omnibus-taxi-hirsch.de

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