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Leistungen 5-SternePremiumSchutz ReiseRücktrittsversicherung Reise-Rücktrittsversicherung* Urlaubsgarantie* Reise-Krankenversicherung Reise-Unfallversicherung Notfall-Versicherung Reisegepäck-Versicherung 5-Sterne- Premium-Schutz Weltweit bis 45 Tage Reise-RücktrittsVersicherung Weltweit Reisepreis bis EUR Einzelperson EUR Einzelperson EUR 300,– 21,– 13,– 450,– 26,– 21,– 700,– 33,– 25,– 1.000,– 41,– 29,– 1.400,– 57,– 39,– 1.800,– 73,– 49,– 2.500,– 99,– 75,– 3.000,– 139,– 95,– Mit unserem Reiseschutz sicher unterwegs. * Selbstbehalt: Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen mit Ausnahme von ambulant behandelten Erkrankungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,– EUR je versicherte Person. Abschlussfrist: Bitte schließen Sie Ihre Reiseversicherung spätestens 30 Tage vor Reisebeginn ab. Hinweis: Die Prämien gelten zum Zeitpunkt des Katalogdruckes und können sich zum Zeitpunkt der Reisebuchung geändert haben. Diese Informationen geben den Versicherungsumfang nur beispielhaft wieder. Die kompletten Bedingungen erhalten Sie im Reisebüro. Sie können die Bedingungen auch im Internet unter www.hmrv.de/service/ downloadcenter abrufen. Maßgebend für den Versicherungsschutz sind die Tarifbeschreibungen und die Versicherungsbedingungen VB-RKS 2014 (T-D) der HanseMerkur Reiseversicherung AG. Außergerichtliche Schlichtungs- und Beschwerdeverfahren: Schlichtungsversuche und Beschwerden können – wenn eine Einigung mit der HanseMerkur nicht erzielt werden kann – an folgende Schlichtungs- und Beschwerdestellen gerichtet werden: Zuständig für alle Versicherungszweige: Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin, www.versicherungsombudsmann.de A 501 05.21 CoronaReiseschutz jetzt buchbar! A 501_0521_Katalog_Schlienz_185x140.indd 1 20.05.21 09:50 Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen Schlienz-Tours GmbH & Co. KG trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt das Unternehmen Schlienz-Tours GmbH & Co. KG über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz. Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 · Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreise- vertrags. · Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ord- nungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen. · Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Re i severans ta l ter oder dem Re i sebüro in Ver - bindung setzen können. · Die Reisenden können die Pauschalreise - innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätz- lichen Kosten - auf eine andere Person übertragen. · Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich er- höhen und wenn dies imVertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vomVertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern. · Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktritts- gebühr vom Vertrag zurücktreten und erhal ten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erhebl ich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwort l iche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschal- reise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kos- tenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädi- gung. · Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Um- stände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vomVertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheits- probleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen. · Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pau- schalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertret- baren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten. · Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Be- standteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind demReisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht ge- mäß demVertrag erbracht werden und dies erhebliche Aus wirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschal- reiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen. · Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/ oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden. · Der Reiseveranstalter leistet demReisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet. · ImFall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder - in einigen Mitgliedstaaten - des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisen den gewährleistet. Schlienz-Tours hat eine Insolvenz- absicherung mit der Zurich Insurance plc, Frankfurt abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland, Credit Lines, Platz der Einheit 2, 60327 Frankfurt , Tel . 069/7115-0, service@zurich.de kontakt ieren, wenn ihnen Lei stungen aufgrund der Insolvenz von Schlienz-Tours GmbH & Co. KG verweigert werden.

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