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37 Information zum Stornoschutz mit 10% Selbstbehalt Der Stornoschutz dauert vomTag der Buchung bis zumTag des Reiseantrittes. Dadurch sind Sie gegen vertraglich geschuldete Annullierungskosten gedeckt. Versicherte Gründe: Krankheit (ausgenommen Corona), Unfall und Todesfall beziehen sich auf den Versicherungsnehmer, den Ehegatten, die Eltern und die Kinder des Versicherungsnehmers. Selbstbehalt ist 10% des Reisepreises. Als Reisepreis ist der Gesamtpreis der vertraglich vereinbarten Leistung zu verstehen. Ein Arztzeugnis ist in jedem Fall erforderlich. Information zum Storno- und Reisekomplettschutz Corona ohne Selbstbehalt In diesem Reiseschutz ist eine Stornoversicherung beinhaltet, die auch bei einem auftretenden Coronafall vor Reisebeginn die vertraglich geschuldeten Stornokosten ersetzt und die entstehenden Kosten bei einer Infektion während der Reise übernimmt. Ein Arztzeugnis ist in jedem Fall erforderlich. Zudem sind Sie während der ganzen Reisedauer unfall- und krankenversichert. Ebenso ist Ihr Gepäck mitversichert. Die Versicherungen müssen spätestens 3 Tage nach Reisebuchung abgeschlossen werden, ansonsten besteht 10 Tage nach Vertragsabschluss kein Versicherungsschutz. Wenn Sie mehr Information wünschen, bitte kontaktieren Sie uns. RiGel Reisen: Allgemeine Reisebedingungen (ARB) Allgemein: Die ungekürzte Ausgabe dieser Reisebedingungen erhalten Sie in unserem Büro oder im Internet unter www.rigelreisen.at. Sie sind integrierter Bestandteil jeder Buchung. Buchung: Die Sitzplätze werden nach der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Es besteht kein Rechtsanspruch. Telefonische Anmeldungen sind genauso wie schriftliche Anmeldungen verbindlich. Durchführung: Alle Rundreisen, Bus mit Flugreisen werden ab einer Teilnehmerzahl von 16 Personen durchgeführt. Bei Nichterreichen der Mindesteilnehmerzahl behält sich der Veranstalter vor, die Reise abzusagen oder in geänderter Form durchzuführen. Zahlungsbedingungen: Zahlen Sie nicht mehr als 20 % des Reisepreises als Anzahlung, die Restzahlung nicht früher als zwanzig Tage vor Reiseantritt. Preisänderungen: RiGel Reisen behält sich vor bei Änderungen der derzeitigen Steuergesetze, starken Kursschwankungen, Treibstofferhöhungen, Erhöhung der Flugsicherungsgebühren, sowie Druckfehlern eine Preisänderung durchzuführen. Alle Preise sind nach den im Oktober des Vorjahres geltenden Kosten und Wechselkursen errechnet. Bei Änderung folgender Kosten nach Vertragsschluss sind Preisänderungen zulässig: Kosten für die Personenbeförderung infolge der Kosten für Treibstoff oder andere Energiequellen (entspricht jede Änderung des Reisepreises dem vom Leistungsträger für Bus, Bahn oder Flug zusätzlich berechneten Betrag); Höhe der Steuern und Abgaben, die für die vertraglich vereinbarten Reiseleistungen zu entrichten sind, wie z.B. Aufenthaltsgebühren, Landegebühren, Ein- oder Ausschiffungsgebühren in Häfen, entsprechende Gebühren auf Flughäfen sowie Gebühren für Dienstleistungen in Häfen oder Flughäfen (entspricht jede Änderung des Reisepreises dem vollen Betrag der Gebühren); die für die Pauschalreise geltenden Wechselkurse. Bei einer Erhöhung vonmehr als 8%des Reisepreises (iSd § 8 PRG) kommt folgendes zur Anwendung: Der Reisende hat die Wahl, die Erhöhung als Vertragsänderung anzunehmen, der Teilnahme an einer Ersatzreise – sofern diese angeboten wird - zuzustimmen oder vom Vertrag zurückzutreten, ohne zur Zahlung einer Entschädigungspauschale verpflichtet zu sein. Bereits geleistete Versicherungsprämien können dem Reisenden nicht zurückerstattet werden.

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