Katalog

91 ✆ 0 72 74 - 70 40 40 pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann Pfadt Busreisen vom Kunden verlangen. b) Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben gem. 41b) kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden c) Bei Erhöhung der Wechselkurse gem. 4.1c) kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für Pfadt Busreisen Reisen verteuert hat. 4.3. Pfadt Reisen ist verpflichtet, dem Kunden/Reisenden auf sein Verlangen hin eine Senkung des Reisepreises einzuräumen, wenn und soweit sich die in 4.1 a)-c) genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsabschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für Pfadt Busreisen führt. Hat der Kunde/Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von Pfadt Busreisen zu erstatten. Pfadt Busreisen darf jedoch von dem zu erstattenden Mehrbetrag die Pfadt Busreisen tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. Pfadt Busreisen hat dem Kunden/Reisenden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind. 4.5. Preiserhöhungen sind nur bis zum 20. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig. 4.6. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8% ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von Pfadt Busreisen gleichzeitig mit Mitteilung der Preiserhöhung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von Pfadt Busreisen gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen. 5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten 5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vomPauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist Pfadt Busreisen unter der nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären, falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären. 5.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert Pfadt Busreisen den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann Pfadt Busreisen eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von Pfadt Busreisen unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumut- baren Vorkehrungen getroffen worden wären. Pfadt Busreisen hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Unter Beachtung des Zeitpunkts des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden bei Pfadt Busreisen wird die pauschale Entschädigung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet: Bis zum 45. Tag vor Reiseantritt = 10% des Reisepreises mindestens € 25,-/Person Vom 44. bis 22. Tag vor Reiseantritt = 30% des Reisepreises Vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt = 50% des Reisepreises Vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt = 75% des Reisepreises Vom 6. bis 2. Tag vor Reiseantritt = 80% des Reisepreises Ab dem 1. Tag vor Reiseantritt und bei Nichtanreise = 90% des Reisepreises Bei Rücktritt von Reisen, bei denen Eintrittskarten, Bahn- und Schifffahrten o. ä. Zusatzleistungen enthalten sind, werden zusätzlich die Kosten hierfür voll in Rechnung gestellt, sofern kein Ersatz gefunden wurde. 5.3. Bei Flugreisen und Kreuzfahrten gelten gesonderte Stornobedingungen. Diese kann der Reisende der mit der Reiseanmeldung/Reisebestätigung zugesandten Routenbeschreibung (vor Abschluss des Reisevertrages) ersehen. 5.4. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, Pfadt Busreisen nachzuweisen, dass Pfadt Busreisen überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von Pfadt Busreisen geforderte Entschädigungspauschale. 5.5. Pfadt Busreisen behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit Pfadt Busreisen nachweist, dass Pfadt Busreisen wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist Pfadt Busreisen verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen. 5.6. Ist Pfadt Busreisen infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat Pfadt Busreisen unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung, zu leisten. 5.7. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651e BGB von Pfadt Busreisen durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie Pfadt Busreisen 7 Tage vor Reisebeginn zugeht. 5.8. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sowie der Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen. 6. Rücktritt wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl 6.1. Pfadt Busreisen kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nachMaßgabe folgender Regelungen zurücktreten: a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung von Pfadt Busreisen beim Kunden müssen in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein. b) Pfadt Busreisen hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben. c) Pfadt Busreisen ist verpflichtet, demKunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. d) Ein Rücktritt von Pfadt Busreisen später als 1 Woche bei Tagesreisen, 2Wochen bei Reisen von 2 bis 6Tagen Dauer und 20 Tage bei Reisen von mehr als 6 Tagen ist unzulässig. 6.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück, Ziffer 5.6. gilt entsprechend. 7. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen 7.1. Pfadt Busreisen kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung von Pfadt Busreisen nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten beruht. 7.2. Kündigt Pfadt Busreisen, so behält Pfadt Busreisen den Anspruch auf den Reisepreis. Pfadt Busreisen muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die Pfadt Busreisen aus einer anderweitigenVerwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. 8. Obliegenheiten des Kunden/Reisenden 8.1. Reiseunterlagen: Der Kunde hat Pfadt Busreisen oder seinen Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen nicht innerhalb der von Pfadt Busreisen mitgeteilten Frist erhält. 8.2. Mängelanzeige / Abhilfeverlangen a) Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen b) Soweit Pfadt Busreisen infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadenersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen. c) Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von Pfadt Busreisen vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist einVertreter von Pfadt Busreisen vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel an Pfadt Busreisen unter der mitgeteilten Kontaktstelle von Pfadt Busreisen zur Kenntnis zu bringen. d) Der Vertreter von Pfadt Busreisen ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen. 8.3. Fristsetzung vor Kündigung Will der Kunde/Reisende den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er Pfadt Busreisen zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von Pfadt Busreisen verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. 8.4. Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätungen bei Flugreisen; besondere Regeln & Fristen zum Abhilfe verlangen. a) Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust, -beschädigung und -verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen vomReisenden unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und Pfadt Busreisen können die Erstattung aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich Pfadt Busreisen, seinemVertreter bzw. seiner Kontaktstelle anzuzeigen. Dies entbindet den Reisenden nicht davon, die Schadenanzeige an die Fluggesellschaft gemäß Buchst. a) innerhalb der vorstehenden Fristen zu erstatten. 9. Beschränkung der Haftung 9.1. Die vertragliche Haftung von Pfadt Busreisen für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt. 9.2. Pfadt Busreisen haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. vermittelte Ausflüge, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reisebeschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistung so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von Pfadt Busreisen sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt. Pfadt Busreisen haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden dieVerletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von Pfadt Busreisen ursächlich geworden sind. 10. Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat Ansprüche nach den ³651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde/Reisende gegenüber Pfadt Busreisen geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Eine Geltendmachung inTextformwird empfohlen. 11. Information zur Identität ausführender Luftfahrtunternehmen 11.1. Pfadt Busreisen informiert den Kunden bei Buchung entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en), bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen. 11.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist Pfadt Busreisen verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald Pfadt Busreisen weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, wird Friedmann-Reisen den Kunden informieren. 11.3. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird Pfadt Busreisen den Kunden unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, über denWechsel informieren. 11.4. Die entsprechend der EG-Verordnung erstellt „Black List“ (Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist)), ist auf der Internetseite http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/airban/ index_de.htm abrufbar und in den Geschäftsräumen von Pfadt Busreisen einzusehen. 12. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften 12.1. Pfadt Busreisenwird den Kunden/Reisenden über allgemeine Pass- undVisaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. 12.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden/Reisenden. Dies gilt nicht, wenn Pfadt Busreisen nicht, unzureichend oder falsch informiert hat. 12.3. Pfadt Busreisen haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde Pfadt Busreisen mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass Pfadt Busreisen eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat. 13. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl und Gerichtsstand 13.1. Pfadt Busreisen weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass Pfadt Busreisen nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Pfadt Busreisen weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin. Reiseveranstalter ist Pfadt Busreisen GmbH Geschäftsführer: Rainer Pfadt Handelsregister: 11254 GER Rheinsheimer Straße 2, 76726 Germersheim Telefon: 07274 /70 40 40 - E-Mail: info@pfadt-reisen.de

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