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90 ✆ 0 72 74 - 70 40 40 Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Pfadt Busreisen GmbH, Rheinsheimer Straße 2, 76726 Germersheim, trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt Pfadt Busreisen über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz. Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 215/2302 • Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrages. • Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen. • Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro inVerbindung setzen können. • Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen. • Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern. • Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vomVertrag zurücktreten und erhalten eine volle ErstatSehr geehrte Kunden, die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und Pfadt Busreisen GmbH, imBuchungsfall zustande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a-y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EG BGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch! 1. Abschluss des Pauschalreisevertrages, Verpflichtungen des Kunden 1.1. Für alle Buchungswege gilt: a) Grundlage des Angebotes von Pfadt Busreisen und der Buchung des Kunden sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von Pfadt Busreisen für die jeweilige Reise, soweit diesedemKundenbei der Buchung vorliegen. b) Die von Pfadt Busreisen gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistung, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist. c) Der Kunde haftet für alle vertraglichenVerpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. 1.2. Die Buchung kann mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgen: a) Bei Buchungen per E-Mail bestätigt Pfadt Busreisen den Eingang der Buchung unverzüglich per E-Mail. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Buchungsbestätigung dar und begründet keinen Anspruch auf das Zustandekommen des Reisevertrages. b) Bei jeder Buchung (gleich in welcher Form) übermittelt Pfadt Busreisen dem Kunden unverzüglich eine den gesetzlichen Vorgaben zu deren Inhalt entsprechende Reiseanmeldung/Reisebestätigung. Übersendet der Kunde diese Reiseanmeldung/Reisebestätigung innerhalb von 7 Werktagen vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterzeichnet zurück, so kommt der Reisevertrag durch die Buchungsbestätigung von Pfadt Busreisen zustande. c) Reicht der Kunde die unterschriebene Reiseanmeldung nicht innerhalb einer angegebenen Frist nach Zugang der Reiseanmeldung zurück, so kann Pfadt Busreisen von der Reservierung Abstand nehmen. Schadenersatzansprüche wegen Nichteinhaltung der Reservierungsabrede bleiben hiervon unberührt. tung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung. • Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen. • Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vomVertrag zurücktreten. • Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vomVertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen. • Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/ oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden. • Sollte der Vertrag auf Grund des Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl von uns gekündigt werden, erhalten Sie den gezahlten Reisepreis unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen zurück. • Der Reiseveranstalter leistet demReisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet. • Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters 1.3. Pfadt Busreisen weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§312 Abs. 7, 312 Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen §651 a und §651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichenVerhandlungen, auf denen der Vertragsabschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht einWiderrufsrecht ebenfalls nicht. 2. Bezahlung 2.1. Pfadt Busreisen darf Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, ver- ständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. 2.2. Bei Mehrtages-Busreisen, Flugreisen, Kreuzfahrten, Musicalreisen und Tagesfahrten mit Veranstaltungskarten ist nach Vertragsschluss und Aushändigung des Sicherungsscheins eine Anzahlung von 10 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 2 Wochen vor Reisebeginn zur Zahlung fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziff. 9 genannten Grund abgesagt werden kann. Bei Buchungen kürzer als 14 Tage vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zur Zahlung fällig. Bei Tagesreisen ohne Veranstaltungskarten ist der komplette Reisepreis ohne Anzahlung 7 Tage vor der Reise zahlungsfällig. 2.3. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl Pfadt Busreisen zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist Pfadt Busreisen berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziff 5 zu belasten. 3. Änderung von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen 3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nachVertragsabschluss notwendig werden und von Pfadt Busreisen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind Pfadt Busreisen vor Reisebeginn gestattet, oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Pfadt Bureisen hat eine Insolvenzabsicherungmit Touristik-Versicherungs-Service GmbH (tourvers), abgeschlossen. Die Reisenden können die Touristik-Versicherungs-Service GmbH (tourvers), Borsteler Chaussee 51, 22453 Hamburg, Tel. 0049-40-244288-0 kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von Pfadt Busreisen GmbH verweigert werden. Zur Richtlinie (EU) 2015/2302 www.umsetzung-richtlinie-­ eu2015-2302.de Datenschutz-Informationen Wir praktizieren aktiv den Datenschutz. Aus diesem Grund informieren wir Sie darüber, dass wir Ihre personenbezogenen Daten, die wir zur weiteren Bearbeitung benötigen, speichern und verarbeiten. Neben unseren Mitarbeitern leiten wir diese Daten an die Leistungserbringer weiter, die für die Durchführung des Vertrages notwendig sind (dies sind z.B. Reiseleiter, Hotel-, Fähr- sowie Fluggesellschaften). Die unterschiedlichen Empfänger erhalten jeweils nur die für sie erforderlichen Daten (Datenminimierung). Mit der Anforderung eines Kataloges oder der Buchung einer Reise haben Sie das Interesse an unserem Reiseangebot bekundet. Daher erlauben wir uns, Ihre Anschrift und die E-Mail-Adresse zu verarbeiten, umSie künftig über unsere Reisen zu informieren. Sollen Sie dies nicht wünschen haben sie jederzeit das Recht dem zu widersprechen. Dies können Sie telefonisch (07274 / 704040), schriftlich (Pfadt Busreisen GmbH, Rheinsheimer Straße 2) oder per E-Mail (info@pfadt-reisen.de) tun. Sie haben auch jederzeit das Recht auf Auskunft, Löschung, Einschränkung,Widerspruch, Datenübertragbarkeit sowieWiderrufbarkeit von Einwilligungen und das Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde. soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. 3.2. Pfadt Busreisen ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. auch durch E-mail, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren. 3.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von Pfadt Busreisen gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde innerhalb der von Pfadt Busreisen gesetzten Frist nicht ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hat Pfadt Busreisen für die Durchführung der geänderten Reise bzw. einer eventuell angebotenen Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit zum gleichen Preis geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten. 4. Preiserhöhung, Preissenkung Pfadt Busreisen behält sich nach Maßgabe der § 651f, 651g BGB und der nachfolgenden Regelungen vor, den im Pauschalreisevertrag vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, soweit a) eine Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten fürTreibstoff oder andere Energieträger, b) eine Erhöhung der Steuern und sonstige Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren oder c) eine Änderung der für die betreff Pauschalreise geltenden Wechselkurse sich unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt. 4.1. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern Pfadt Busreisen den Reisenden in Textform klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichtet und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilt. 4.2. Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt: a) Bei Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen nach 4.1a) kann Pfadt Busreisen den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnungen erhöhen: • Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann Pfadt Busreisen-Reisen vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen. • Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei der Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs Reisebedingungen für Pauschalreisen

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