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www.omnibus-held.de | Informationen und Anmeldungen unter 08381 928880 53 Sehr geehrte Kunden, die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und Omnibus Held, nachstehend „OH“, bei Vertragsschluss zu Stande kommenden Dienstleistungsvertrages zur Erbringung von Tagesfahrten. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 611ff BGB und füllen diese aus. Bitte lesen Sie daher diese Geschäftsbedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch! 1. Stellung von OH; anzuwendendes Recht 1.1. OH erbringt die ausgeschriebenen Tagesfahrtenleistungen als Dienstleister und unmittelbarer Vertragspartner des Kunden. 1.2. Auf das Rechtsverhältnis zwischen OH und dem Kunden finden in erster Linie die mit OH getroffenen Vereinbarungen, ergänzend diese Vertragsbedingungen, hilfsweise die gesetzlichen Vorschriften über den Dienstvertrag §§ 611 ff. BGB Anwendung. 1.3. Soweit in zwingenden internationalen oder europarechtlichen Vorschriften, die auf das Vertragsverhältnis mit OH anzuwenden sind, nichts anderes zu Gunsten des Kunden bestimmt ist, findet auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis mit OH ausschließlich deutsches Recht Anwendung. 1.4. Die nachfolgenden Bestimmungen finden nur Anwendung auf die Tagesfahrten von OH. Auf Reiseverträge und Mehrtagesfahrten, die Unterkunftsleis-tungen beinhalten, finden die Reisebedingungen von OH Anwendung. 2. Vertragsschluss 2.1. Für alle Buchungen von Tagesfahrten gilt: a) Buchungen werden nur als Präsenzbuchung, telefonisch, per Fax oder per E-Mail entgegenge-nommen. b) Grundlage des Angebots von OH und der Buchung des Kunden sind die Beschreibung des Tagesfahrt-angebots und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen. c) Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von OH vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Leistungen erklärt. d) Der die Buchung vornehmende Kunde haftet für die vertraglichen Verpflichtungen von Mitteilnehmeden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung über-nommen hat. 2.2. Buchungen von Tagesfahrten sind unmittelbar für den Kunden verbindlich und führen bereits durch die telefonische oder mündliche Bestätigung von OH zum Abschluss des verbindlichen Tagesreisevertrages. Der Vertrag kommt also mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch OH zustande, die keiner Form bedarf, mit der Folge, dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Kunden rechtsverbindlich sind. OH informiert den Kunden ca. 1 Woche vor Abfahrt telefonisch über die Abfahrtszeiten. 2.3. OH weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 BGB), auch wenn der Dienstleistungsvertrag imWege des Fernabsatzes geschlossen wurde, kein Widerrufsrecht besteht. Die übrigen gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte des Kunden blei-ben davon unberührt. 3. Bezahlung 3.1. Der Fahrpreis für Tagesfahrten ist bis 7 Tage vor Antritt der Tagesfahrt zu entrichten. 3.2. Soweit kein vertragliches oder gesetzliches Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht und OH zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, gilt: a) Leistet der Kunde den Leistungspreis bei Vorliegen der Fälligkeitsvoraussetzungen trotz Mahnung mit angemessener Fristsetzung nicht oder nicht vollständig, so ist OH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und vom Kunden Schadensersatz gem. §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB nach Maßgabe nachstehender Ziffer 5.2.b. zu fordern, soweit der Kunde den Zahlungsverzug zu vertreten hat. b) Ohne vollständige Bezahlung des Leistungspreises besteht kein Anspruch des Kunden auf Inanspruch-nahme der Leistungen. 4. Leistungen, abweichende Vereinbarungen; Änderung wesentlicher Leistungen, Dauer von Leistungen 4.1. Die geschuldete Leistung von OH besteht aus der Erbringung der jeweiligen Leistung entsprechend der Leistungsbeschreibung und den zusätzlich getroffenen Vereinbarungen. 4.2. Änderungen oder Ergänzungen der vertrag-lich ausgeschriebenen Leistungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit OH, für die aus Beweisgründen dringend die Textform empfohlen wird. 4.3. Änderungen wesentlicher Leistungen, die von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages abweichen und, die nach Vertragsabschluss notwendig werden (insbesondere auch Änderungen im zeitlichen Ablauf der jeweiligen Leistungserbringung) und von OH nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Leistung nicht beeinträchtigen. Etwaige Gewährleistungsansprüche des Kunden im Falle solcher Änderungen wesentlicher Leistungen bleiben unberührt. 4.4. Angaben zur Dauer von Leistungen sind Circa-Angaben. 4.5. Für Witterungsverhältnisse und deren Auswirkungen auf vereinbarte Leistungen gilt: a) Soweit im Einzelfall nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, finden die vereinbarten Leistungen bei jedemWetter statt. b) Witterungsgründe berechtigen demnach den Kunden nicht zum kostenlosen Rücktritt bzw. zur Kündigung bezüglich des Vertrages mit OH. Dies gilt nur dann nicht, wenn durch die Witterungsverhältnisse Körper, Gesundheit oder Eigentum des Kunden an der Leistung so erheblich beeinträchtigt werden, dass die Durchführung für den Kunden und seine Teilnehmer objektiv unzumutbar ist. c) Liegen solche Verhältnisse bei Beginn der Leistung vor oder sind vor Leistungsbeginn für dessen vereinbarten Zeitpunkt objektiv zu erwarten, so bleibt es sowohl dem Kunden und OH vorbehalten, den Ver-trag über die Leistung ordentlich oder außerordentlich zu kündigen. 5. Nichtinanspruchnahme von Leistungen 5.1. Nehmen der Kunde die vereinbarten Leistungen, ohne dass dies von OH zu vertreten ist, insbeson-dere durch Nichterscheinen zur jeweiligen Leis-tungserbringung ohne Kündigung des Vertrages, ganz oder teilweise nicht in Anspruch, obwohl OH zur Leistungserbringung bereit und in der Lage ist, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen. 5.2. Für die vereinbarte Vergütung gilt die gesetzliche Regelung (§ 615 S. 1 und 2 BGB): a) Die vereinbarte Vergütung ist zu bezahlen, ohne dass ein Anspruch auf Nachholung der Leistung besteht. b) OH hat sich jedoch auf die Vergütung ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen sowie eine Vergütung, die OH durch eine anderweitige Verwendung der vereinbarten Dienstleistungen erlangt oder zu erlangen böswillig unterlässt. 6. Kündigung und Rücktritt durch den Kunden 6.1. Der Kunde kann jederzeit vor Beginn von der Tagesfahrt zurücktreten. Dem Kunden wird empfoh-len, den Rücktritt in Textform zu erklären. Tritt der Kunde vor Beginn zurück oder tritt er die Fahrt nicht an, so kann OH eine angemessene Entschädigung verlangen. 6.2. OH hat die nachfolgenden Entschädigungspau-schalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwi-schen der Rücktrittserklärung und demTermin der Tagesfahrt sowie unter Berücksichtigung der erwarte-ten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Leistungen wie folgt festgelegt: · bis zum 15. Tag vor Tagesfahrt 10,- € · ab dem 14. Tag vor Tagesfahr 50 %, mind. 10,- € · ab dem 7. Tag vor Tagesfahrt 80 % · am Tag der Tagesfahrt und bei Nichtantritt der Tagesfahrt 90 % des Fahrpreises; 6.3. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenom-men, OH nachzuweisen, dass OH überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von OH geforderte Entschädigung. 6.4. OH behält sich vor, anstelle der vorstehenden Beträge eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit OH nachweist, dass OH wesentlich höhere Aufwendungen entstanden sind, insbesondere, soweit einzelne Leistungsbestandteile der Tagesfahrt seitens der Leistungsträger nicht erstattet werden sollten. Macht OH einen solchen Anspruch geltend, so ist OH verpflichtet, die geforderte Ent-schädigung unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Leistungen konkret zu beziffern und zu belegen. 6.5. Durch die vorstehenden Kündigungsregelungen bleiben gesetzliche oder vertragliche Kündigungs-rechte des Kunden im Falle von Mängeln der Dienst-leistungen von OH sowie sonstige gesetzlichen Gewährleistungsansprüche unberührt. 7. Haftung von OH; Versicherungen 7.1. OH haftet unbeschränkt, · soweit der Schaden aus der Verletzung einer wesentlichen Pflicht resultiert, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet. · soweit der Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultiert. Im Übrigen ist die Haftung von OH beschränkt auf Schäden, die durch OH oder dessen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. 7.2. OH haftet nicht für Leistungen, Maßnahmen oder Unterlassungen von Beherbergungs- und Ver-pflegungsbetrieben, oder sonstigen Anbietern, die anlässlich der Leistung besucht werden, es sei denn, dass für die Entstehung des Schadens eine schuldhafte Pflichtverletzung von OH ursächlich oder mitursächlich war. 7.3. Die vereinbarten vertraglichen Leistungen enthal-ten Versicherungen zu Gunsten des Kunden nur dann, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Dem Kunden wird der Abschluss einer Leistungsrücktrittskostenversicherung ausdrücklich empfohlen. 8. Rücktritt von OH wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl 8.1. OH kann bei Nichterreichen einer Mindestteil-nehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten: a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch OHmuss in der konkreten Leistungsausschreibung oder, bei einheitlichen Rege-lungen für alle Tagesfahrten oder bestimmte Arten vonTagesfahrten, in einemallgemeinen Kataloghinweis oder einer allgemeinen Leistungsbeschreibung deutlich angegeben sein. b) OH hat die Mindestteilnehmerzahl und die spätes-te Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung deutlich anzugeben oder dort auf die entsprechenden Pros-pektangaben zu verweisen c) OH ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Tagesfahrt unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Tagesfahrt wegen Nichter-reichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. d) Ein Rücktritt von OH später als 7 Tage vor Leis-tungsbeginn ist unzulässig. 8.2. Wird die Tagesfahrtleistung aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Tages-fahrtpreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück. 9. Kündigung aus verhaltensbedingten Grün-den 9.1. OH kann den Dienstleistungsvertrag ohne Einhal-tung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeach-tet einer Abmahnung von OH nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerecht-fertigt ist. 9.2. Kündigt OH, so behält OH den Anspruch auf den Leistungspreis; OH muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die OH aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt. 10. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus) 10.1. Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Leistungen durch die jeweiligen Leistungserbringer stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Leistungszeitpunkt geltenden behörd-lichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden. 10.2. Der Kunde erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen der Leistungserbringer bei der Inanspruchnahme von Leistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen die Reiseleitung und den Leistungsträger unverzüglich zu verständigen. 11. Rechtswahl; Gerichtsstand; Verbraucherstreit- beilegung 11.1. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und OH findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Der Kunde kann OH nur am Sitz von OH verklagen. 11.2. Für Klagen von OH gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die IhrenWohnsitz oder gewöhnlichen Aufent-haltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von OH vereinbart. 11.3. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Dienstleistungsvertrag zwischen dem Kunden und OH anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder b) wenn und insoweit auf den Dienstleistungsvertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften. 11.4. OH weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass OH nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Bedingungen für OH verpflichtend würde, informiert OH die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. OH weist für alle Verträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform https:// ec.europa.eu/consumers/odr hin. ----------------------------------------------------------------------- © Urheberrechtlich geschützt, Noll | Hütten | Dukic Rechtsanwälte, München | Stuttgart, 2022 ----------------------------------------------------------------------- Dienstleister ist: Omnibus Held | Inhaber: Robert Held Hans-Liebherr-Str. 20 | 88161 Lindenberg Tel. +49 8381/928880 | Fax. +49 8381/9288811 Stand dieser Fassung: November 2022 Allgemeine Geschäftsbedingungen für Tagesfahrten der Firma Omnibus Held

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