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Formblatt Sitzplätze/Sitzplatzreservierung Die Sitzplätze in unseren Reisebussen werden nach Eingang der Buchung vergeben. Sitzplatzwünsche nehmen wir aber gerne entgegen. Bei Flugreisen können wir Sitzplätze für Sie vorab reservieren. Einige Fluggesellschaften berechnen für diesen Service zusätzliche Gebühren, die wir in diesem Fall an Sie weitergeben müssen. Bei fast allen Fluggesellschaften ist es möglich, spätestens 24 Stunden vor Abflug über das Internet selbst einzuchecken und dabei einen Sitzplatz zu wählen. Sonderwünsche /Allergien Bitte teilen Sie uns ggf. Sonderwünsche direkt bei der Buchung mit, damit wir diese rechtzeitig an die entsprechende Stelle weiterleiten können. Sollten Sie besondere Wünsche bezüglich der Verpflegung (z. B. vegetarische Kost, Laktose-Intoleranz oder Allergien) haben, bitten wir Sie, uns dies direkt bei der Buchung mitzuteilen. Nur so können wir garantieren, dass Ihre Wünsche auch an die Hotels und Restaurants weitergeleitet werden können. Versicherungen In unserem Reisepreis sind keine Versicherungen enthalten. Wir empfehlen Ihnen dringend den Abschluss einer Reise-RücktrittskostenVersicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit. Die Prämie einer Reiserücktrittskostenversicherung wird bei Absage der Reise durch den Veranstalter beziehungsweise durch das Nichtzustandekommen aufgrund eines Einreiseverbots in das Land nicht erstattet. Der Schutz durch die Versicherung greift bereits ab Buchung, so dass diese Leistung bereits erbracht wurde. Zahlung/Sicherungsschein Zahlungen sind nur bei Vorliegen des Sicherungsscheins (wird mit der Reisebestätigung versandt) im Sinne des § 651 t BGB fällig. Bei Vertragsschluss wird eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises fällig. Die Restzahlung ist spätestens drei Wochen vor Reiseantritt zu zahlen. Die genauen Fälligkeitsdaten finden Sie in Ihrer Buchungsbestätigung, die Sie nach der Buchung erhalten. Sie bekommen keine weitere Rechnung mehr zugeschickt. Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen Heideker Reisen GmbH, Dottinger Straße 55, 72525 Münsingen trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt das Unternehmen Heideker Reisen GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz. Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 • Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags. • Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen. • Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können. • Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen. • Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern. • Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung. • Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen. • Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten. • Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen. • Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadensersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden. • Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet. • Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Heideker Reisen GmbH hat eine Insolvenzabsicherung mit HanseMerkur Reiseversicherung AG abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung oder gegebenenfalls die zuständige Behörde (Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg, Telefon: +49 (0) 40/ 53 799 360, Mail: insolvenz@hansemerkur.de) kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von Heideker Reisen GmbH verweigert werden. Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist: www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de 97

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