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Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei der Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuches Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Eisinger-Reisen e.K. Speyerer Straße 1a 76863 Herxheim trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt Eisinger-Reisen über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz. Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrages. Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller imVertrag inbegriffenen Reiseleistungen. Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können. Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen. Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern. Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung. Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen. Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vomVertrag zurücktreten. Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen. Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden. Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet. Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Eisinger Reisen hat eine Insolvenzabsicherung mit R+V Allgemeine Versicherung AG (im Schadensfall zu kontaktieren: R+V Allgemeine Versicherung AG Raiffeisenplatz 1 – 65189 Wiesbaden Tel. 0611 533 5859) abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung oder gegebenenfalls die zuständige Behörde kontaktieren, wenn ihnen Leistungen der Insolvenz von Eisinger Reisen e.K. verweigert werden. Zur Richtlinie (EU) 2015/2302 www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de Datenschutz-Information Wir praktizieren aktiv den Datenschutz. Aus diesem Grund informieren wir Sie darüber, dass wir ihre personenbezogenen Daten, die wir zur weiteren Bearbeitung benötigen, speichern und verarbeiten. Neben unseren Mitarbeitern leiten wir diese Daten an die Leistungserbringer weiter, die für die Durchführung des Vertrages notwendig sind (dies sind z.B. Reiseleiter, Hotel-, Fähr- sowie Fluggesellschaften). Die unterschiedlichen Empfänger erhalten jeweils nur die für sie erforderlichen Daten (Datenminimierung). Mit der Anforderung eines Kataloges oder der Buchung einer Reise haben Sie das Interesse an unserem Reiseangebot bekundet. Daher erlauben wir uns Ihre Anschrift und die E-Mail-Adresse zu verarbeiten, um Sie künftig über unsere Reisen zu informieren. Sollen Sie dies nicht wünschen haben sie jederzeit das Recht dem zu widersprechen. Dies können Sie telefonisch (07276-96440), schriftlich (Eisinger-Reisen e.K., Speyerer Straße 1a, 76863 Herxheim) oder per E-Mail (info@eisinger-reisen.de) tun. Sie haben auch jederzeit das Recht auf Auskunft, Löschung, Einschränkung, Widerspruch, Datenübertragbarkeit sowie Widerrufbarkeit von Einwilligungen und das Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde. Allgemeine Reisebedingungen der Firma Eisinger Reisen e.K. 1. Abschluss des Pauschalreisevertrages, Verpflichtungen des Kunden 1.1. Für alle Buchungswege gilt: a) Grundlage des Angebotes von Eisinger-Reisen und der Buchung des Kunden sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von Eisinger-Reisen für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen. b) Die von Eisinger-Reisen gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistung, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist. c) Der Kunde haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. 1.2. D ie Buchung kann mündlich, telefonisch, schriftlich, per EMail oder per Telefax erfolgen: a) Bei Buchungen per E-Mail bestätigt Eisinger-Reisen den Eingang der Buchung unverzüglich per E-Mail. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Buchungsbestätigung dar und begründet keinen Anspruch auf das Zustandekommen des Reisevertrages. b) Bei jeder Buchung (gleich in welcher Form) übermittelt Eisinger-Reisen dem Kunden unverzüglich eine den gesetzlichen Vorgaben zu deren Inhalt entsprechende Reiseanmeldung/Reisebestätigung. Übersendet der Kunde diese Reiseanmeldung/Reisebestätigung innerhalb von 7 Werktagen vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterzeichnet zurück, so kommt der Reisevertrag durch die Buchungsbestätigung von Eisinger-Reisen zustande. c) Reicht der Kunde die unterschriebene Reiseanmeldung nicht innerhalb einer angegebenen Frist nach Zugang der Reiseanmeldung zurück, so kann Eisinger-Reisen von der Reservierung Abstand nehmen. Schadenersatzansprüche wegen Nichteinhaltung der Reservierungsabrede bleiben hiervon unberührt. 1.3. E isinger-Reisen weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§312 Abs. 7, 312 Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen §651 a und §651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, E-Mails, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsabschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht einWiderrufsrecht ebenfalls nicht. 2. Bezahlung 2.1. Eisinger-Reisen darf Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. 2.2. N ach Abschluss der Buchung ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises fällig. Die Restzahlung des Reisepreises wird 2 Wochen vor Reisebeginn zur Zahlung fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 7 genannten Grund abgesagt werden kann. Bei Buchungen kürzer als 2 Wochen vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig. 2.3. B ei Flugreisen und Kreuzfahrten ist nach Vertragsabschluss und Aushändigung des Sicherungsscheins eine Anzahlung von 20% des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 4 Wochen vor Reisebeginn zur Zahlung fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 9 genannten Grund abgesagt werden kann. 2.5. S ofern der Reisende die fälligen Zahlungen nicht leistet, kann der Reiseveranstalter nach Mahnung und angemessener Frist vom Vertrag zurücktreten und eine Rücktrittsentschädigung nach Ziffer 9 verlangen. 3. Änderung von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen 3.1. A bweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von Eisinger-Reisen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind Eisinger-Reisen vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. 3.2. E isinger-Reisen ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren. 3.3. I m Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von Eisinger-Reisen gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde innerhalb der von Eisinger-Reisen gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen. 3.4. E ventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt soweit die geänderten Leistungen mit Mängel behaftet sind. Hat Eisinger-Reisen für die Durchführung der geänderten Reise bzw. einer eventuell angebotenen Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit zum gleichen Preis geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten. 4. Änderung von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die den Reisepreis betreffen 4.1. E isinger-Reisen behält sich nach Maßgabe der § 651f, 651g BGB und der nachfolgenden Regelungen vor, den im Pauschalreisevertrag vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, soweit a) eine Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger, b) eine Erhöhung der Steuern und sonstige Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren oder c) eine Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse sich unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt. 4.2. E ine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern Eisinger-Reisen den Reisenden in Textform klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichtet und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilt. 4.3. Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt: a) Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben gem. 41b) kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. b) Bei Erhöhung der Wechselkurse gem. 4.1c) kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für Eisinger-Reisen verteuert hat. 4.4. E isinger-Reisen ist verpflichtet, dem Kunden/Reisenden auf sein Verlangen hin eine Senkung des Reisepreises einzuräumen, wenn und soweit sich die in 4.1 a)-c) genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsabschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für Eisinger-Reisen führt. Hat der Kunde/Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von Eisinger-Reisen zu erstatten. Eisinger-Reisen darf jedoch von dem zu erstattenden Mehrbetrag die Eisinger-Reisen tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. Eisinger-Reisen hat dem Kunden/Reisenden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind. 4.5. P reiserhöhungen sind nur bis zum 20. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig. 4.6. B ei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von Eisinger-Reisen gleichzeitig mit Mitteilung der Preiserhöhung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von Eisinger-Reisen gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen. 5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten 5.1. D er Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist Eisinger-Reisen unter der nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären, falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären. 5.2. T ritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert Eisinger-Reisen den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann Eisinger-Reisen eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von Eisinger-Reisen unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. Eisinger-Reisen hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeit90

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