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67 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 1. Abschluss des Reisevertrages, Verpflichtung des Kunden 1.1. Für alle Buchungswege gilt: 1.1.a) Grundlage des Angebots von DAR und der Buchung des Kunden sind die Beschreibung des Pauschalangebots und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen. 1.1.b) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von DAR vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, An-, Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Reiseleistungen erklärt. 1.2. Der Kunde haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen. 1.3. Für mündliche, telefonische, schriftliche, per E-Mail oder per Telefax übermittelte Buchungen gilt: 1.3.a) Solche Buchungen (außer mündliche und telefonische) sollen mit dem Buchungsformular von DAR erfolgen (bei E-Mails durch Übermittlung des ausgefüllten und unterzeichneten Buchungsformulars als Anhang). Mit der Buchung bietet der Kunde DAR den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. An die Buchung ist der Kunde 7 Tage gebunden. 1.3.b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung von DAR beim Kunden zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird DAR dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung senden. 1.4. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr gilt für den Vertragsabschluss: 1.4.a) Dem Kunden wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetauftritt von DAR erläutert. 1.4.b) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) »zahlungspflichtig buchen« bietet der Kunde DAR den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. An dieses Vertragsangebot ist der Kunde 4 Tage ab Absendung der elektronischen Erklärung gebunden. 1.4.c) Die Übermittlung der Buchung durch Betätigung des Buttons »zahlungspflichtig buchen« begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Reisevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. DAR ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des Kunden anzunehmen oder nicht. 1.4.d) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Reisebestätigung von DAR beim Kunden zu Stande. 1.5. DAR weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. (2) Ziff. 4, 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei Verträgen über Reiseleistungen nach § 651a BGB (Pauschalreiseverträge), die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, E-Mails) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651i BGB (siehe hierzu auch Ziff. 4). 2. Bezahlung 2.1. Nach Vertragsabschluss und nach Aushändigung des Sicherungsscheines gemäß § 651k BGB wird eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 21 Tage vor Reisebeginn zur Zahlung fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 5 genannten Grund abgesagt werden kann. 2.2. Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis pro Kunden nicht € 75,- so werden Anzahlung und Restzahlung mit Vertragsschluss ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines zahlungsfällig. 2.3. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl DAR zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist DAR berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 3.3 zu belasten. 3. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten 3.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber DAR unter der nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. 3.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert DAR den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann DAR, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen. 3.3. DAR hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgtberechnet: bis 45 Tage vor Reiseantritt 10 % vom 44. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30% vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50 % vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 75 % ab dem 6. Tag und bei Nichtanreise 80% Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und der Firma Heinrich Dargel GmbH & Co.KG, nachstehend „DAR“ abgekürzt, im Buchungsfall ab dem 01.07.2018 zustande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetz-buch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch! 3.4. DAR behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit DAR nachweist, dass DAR wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist DAR verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen. 3.5. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. 3.6. Dem Kunden wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit dringend empfohlen. 4. Umbuchungen 4.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart besteht nicht. Ist eine Umbuchung möglich und wird auf Wunsch des Kunden dennoch vorgenommen, kann DAR bis zu dem bei den Rücktrittskosten genannten Zeitpunkt der ersten Stornierungsstufe ein Umbuchungsentgelt von € 25,- pro vom Kunden pro von der Umbuchung betroffenen Reisenden erheben. 4.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 3.3 zu den dort festgelegten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. 5. Rücktritt von DAR wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl 5.1. DAR kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl vom Reisevertrag zurücktreten: 5.2. DAR ist verpflichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. 5.3. Ein Rücktritt von DAR später als 22 Tage vor Reisebeginn ist unzulässig. 5.4. Wird die Reise nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück. 6. Obliegenheiten des Kunden/Reisenden 6.1. Die sich aus § 651 d Abs. 2 BGB ergebende Verpflichtung zur Mängelanzeige ist bei Reisen mit DAR wie folgt konkretisiert: 6.1.a) Der Reisende ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Vertretung von DAR (Busfahrer, Reiseleitung, Agentur) anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. 6.1.b) Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisenden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt. 6.2. Reiseleiter, Agenturen und Mitarbeiter von Leistungsträgern sind nicht befugt und von DAR nicht bevollmächtigt, Mängel zu bestätigen oder Ansprüche gegen DAR anzuerkennen. 7. Beschränkung der Haftung 7.1. Die vertragliche Haftung von DAR für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, 7.1.a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder 7.1.b) soweit DAR für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. 7.2. DAR haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Theaterbesuche usw.), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden/ Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von DAR sind. 8. Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat, Ausschlussfristen, Information über Verbraucherstreitbeilegung 8.1. Ansprüche nach den §§651c bis f BGB hat der Kunde/Reisende innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Frist beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. 8.2. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber DAR unter der nachfolgend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. 9. Verjährung 9.1. Ansprüche des Kunden/Reisenden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von DAR oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von DAR beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von DAR oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von DAR beruhen. 9.2. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr. 9.3. Die Verjährung nach Ziffer 9.1 und 9.2 beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. ---------------------------------------------------------------------------------------------------- © Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt; Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer e. V. und Noll & Hütten Rechtsanwälte, Stuttgart | München, 2018 ---------------------------------------------------------------------------------------------------- Reiseveranstalter ist: Omnibusbetrieb Heinrich Dargel GmbH & Co.KG Dortmunder Str. 164, 59077 Hamm Telefon: 02381 – 46 21 23, Telefax: 02381 – 46 21 25 E-Mail: info@dargel-reisen.de, Internet: www.dargel.de Geschäftsführer: Manuel Dargel, Heinz-Leander Dargel, HRA 538 Gültigkeit dieser Reisebedingungen für Pauschalangebote: ab 1. Juli 2018 Änderungen des Fahrtablaufes bzw. der Hotelunterkünfte und Führungen behalten wir uns vor. Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!

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