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64 REISEBEDINGUNGEN für Pauschalangebote Sehr geehrte Kunden, die nachfolgenden Bestimmungen werden Inhalt des zwischen Ihnen (=Vertragspartner Reiseanmelder) und der Reisebüro Klosterhuber GmbH, nachstehend„RK“ abgekürzt, (=Vertragspartner Reiseveranstalter) imBuchungsfall zustande kommenden Reisevertrages.Diese Allgemeinen Reisebedingungen gelten für alle Buchungen ab dem01.01.2023. 1. Abschluss des Reisevertrages 1.1. Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde „RK“ den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. An sein Vertragsangebot ist der Kunde 10Tage gebunden.Die Buchung kannmündlich, schriftlich,perTelefax oder per Mail erfolgen. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung von„RK“ beim Kunden zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Es fällt grundsätzlich zu jeder Buchung eine Druck-/Portopauschale in Höhe von 2,- an, die bei Mail-Zustellung erlassen werden kann. 1.2.Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung des Kunden ab, so liegt ein neues Angebot von „RK“ vor, an das „RK“ für die Dauer von zehnTagen gebunden ist.DerVertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde „RK“ innerhalb dieser Frist die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklärt. 1.3. Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen. 1.4. „RK“ weist darauf hin, dass nach den gesetzlichenVorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen, die imFernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, E-Mails o.ä.) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte. 2. Vertragsgrundlagen, Reisevermittler, Leistungen 2.1. Die vertragliche Leistungspflicht von „RK“ bestimmt sich nach der Reiseausschreibung inVerbindungmit der Buchungsbestätigung und allen ergänzenden Informationen von„RK“ für die jeweilige Reise. 2.2. Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von„RK“ nicht bevollmächtigt,Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern oder imWiderspruch zur Reiseausschreibung stehen. 2.3. „RK“ weist ausdrücklich darauf hin, dass der Busfahrer über den Kofferraum hinaus nicht für die Gepäckbeförderung zuständig ist. Pro Person ist ein Gepäckstück (bis max. 20 kg) zulässig. Mehr Gepäck bedarf dem schriftlichen Einverständnis von„RK“. DemKundenwird der Abschluss einer Gepäckversicherung empfohlen. 2.4. Eintrittsgelder (Museen, Kirchen etc.) sind grundsätzlich nicht imPreis inklusive. 3. Leistungsänderungen Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen vomReisevertrag, die nachVertragsabschluss notwendigwerden und vomVeranstalter nicht widerTreuundGlaubenherbeigeführt wurden, sind zulässig. Sie sind aber nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn„RK“ in der Lage ist, eine solche Reise ohneMehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von„RK“ über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise dieser gegenüber geltend zumachen. 4. Bezahlung 4.1. Nach Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 15 % des Reisepreises zur Zahlung fällig, mindestens aber € 25,-, höchstens € 250,- pro Person. Kosten fürVersicherungen sowie für Eintrittskarten sind nachVertragsabschluss sofort in voller Höhe zur Zahlung fällig. Die Restzahlung des Reisepreises wird 1 Woche vor Reisebeginn zur Zahlung fällig. Alle Preise im Katalog sind Euro-Preise. 4.2. Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden und schließt sie keine Übernachtung ein, sowerdenAnzahlung und Restzahlungmit Vertragsschluss zahlungsfällig. 4.3. Soweit „RK“ zur Erbringung der vertraglichen Reiseleistungen bereit und in der Lage ist besteht ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises kein Anspruch auf Inanspruchnahme der Reiseleistungen. 4.4. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist „RK“ berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kundenmit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 6 zu belasten. 5. Preisänderungen 5.1. „RK“ behält sich vor, den imReisevertrag vereinbarten Preis imFalle der Erhöhung von allgemeinen Energiekosten, der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungenwie Hafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltendenWechselkurse oder wenn die Reise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Prospektveröffentlichung verfügbar ist, entsprechend zu ändern. Das gilt entsprechend bei gestiegenen allgemeinen Kosten aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse (z.B. Krieg). 5.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für „RK“ nicht vorhersehbar waren. 5.3. Preiserhöhungen sind nur bis zum7.Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig. Bei Preiserhöhungen vonmehr als 5 % ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einermindestens gleichwertigen Reise zu verlangen,wenn„RK“ in der Lage ist, eine solche Reise ohneMehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. 6. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn /Stornokosten 6.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber „RK“ unter der in diesen Bedingungen angegebenen Anschrift zu erklären. 6.2. „RK“ kann eine angemessene Entschädigung für die bis zumRücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen. 6.3. „RK“ hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungenund gewöhnlichmögliche anderweitigeVerwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt.Die Entschädigungwird nach demZeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kundenwie folgt berechnet: Bei Busreisen bis 30 Tage vor Reiseantritt 15%, vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 25%, vom21. bis 15.Tag vor Reiseantritt 35%, vom14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 50%, vom 6. bis bis 2. Tag vor Reiseantritt 80%, 1 Tag vor Reiseantritt 90%, und bei Nichtanreise 100%des Reisepreises,mindestens aber 30,- pro Person. 6.4. Bei Busreisen, die im Angebot eine Kartenvermittlungsleistung beinhalten (z.B. Eintrittskarten für Sportereignisse,Musical-,Theater- oder Opernkarten etc.), gelten gesonderte Stornobedingungen:Der gesamte Kartenpreis fällt als Stornokosten an, zuzüglich der Stornokosten der übrigen Leistungen – hier gelten die unter 6.3. genannten pauschalen Entschädigungen. 6.5. „RK“ behält sich vor, an Stelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In diesemFall ist „RK“ verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der erspartenAufwendungenund einer etwaigen, anderweitigenVerwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen. 6.6. DemKundenwird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einerVersicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit dringend empfohlen. 7. Umbuchungen 7.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder des Zustieg- oder Ausstiegsorts bei Busreisen (Umbuchung) besteht nicht. Ist eine Umbuchung möglich und wird auf Wunsch des Kunden dennoch vorgenommen, kann „RK“ bis zu dem bei den Rücktrittskosten genannten Zeitpunkt der ersten Stornierungsstufe ein Umbuchungsentgelt von € 20,- pro Kunden erheben. 7.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die später erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vomReisevertrag gemäß Ziffer 6 zu den dort festgelegten Bedingungenund gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. 8. Nicht in Anspruch genommene Leistung Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihmordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.„RK“wird sichumErstattung der erspartenAufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. 9. Mindesteilnehmerzahl (MTZ) 9.1. Bei den in diesem Prospekt angebotenen Busreisen liegt die MTZ bei 20 Personen. Bei Nichtereichen kann„RK“, erklären,dass die Reise nicht durchgeführt wird. 9.2. „RK“ wird demReisenden die Erklärung nach Ziffer 9.1. unverzüglich nach Kenntnis der nicht erreichtenTeilnehmerzahl, spätestens bis 2Wochen vor Reisebeginn bei Mehrtagesfahrten und spätestens bis 1Woche vor Reisebeginn bei Eintagesfahrten, zugehen lassen. 9.3. Der Reisende kann dieTeilnahme an einermindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn „RK“ in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinemAngebot anzubieten.

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